BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Beraterverband: Versicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften muss schnellstens fallen
Berlin/Bonn (ots)
BDU: Unternehmen könnten durch den Abschluss bei privaten Versicherungsanbietern in dreistelliger Millionenhöhe entlastet werden - Monopol treibt Lohnnebenkosten unnötig in die Höhe
Im Zuge der von Bundeskanzler Gerhard Schröder in der vergangenen Woche angekündigten Reformvorhaben fordert der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. auch das Versicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften zu kippen. Es müssten künftig auch individuelle Verträge mit privaten Versicherungsanbietern abgeschlossen werden können. Die deutschen Unternehmen könnten so Kosten in dreistelliger Millionenhöhe einsparen. Damit würde ein wertvoller Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten geleistet und der Faktor Arbeit entlastet.
Im Jahr 2000 beliefen sich die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert und hauptsächlich von den Berufsgenossenschaften verwaltet werden, auf rund 12 Milliarden Euro. Würden die Beiträge durch einen günstigeren Versicherungsabschluss bei privaten Anbietern um nur fünf Prozent sinken, könnten die Unternehmen 600 Millionen Euro sparen, so der BDU. Das Einsparpotenzial könne durch zusätzliche Effizienzsteigerungen dieser 'öffentlichen Einrichtung' sogar noch deutlich höher ausfallen.
"Es gibt überhaupt kein nachvollziehbares Argument, warum in der gesetzlichen Unfallversicherung bislang kein Wettbewerb stattfindet. Das Monopol der Berufsgenossenschaften treibt die Lohnnebenkosten unnötig in die Höhe und wir müssen in Deutschland in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Faktor Arbeit zu entlasten, damit neue Arbeitsplätze entstehen können", so BDU-Präsident Remi Redley. Dazu sollten sich die Berufsgenossenschaften dem Wettbewerb stellen. Ein Wettstreit im Versicherungsmarkt zwischen Berufsgenossenschaften und privaten Anbietern würde zwangsläufig zu niedrigeren Beiträgen führen. Die Einhaltung des vom Gesetzgeber geforderten Leistungskatalogs der gesetzlichen Unfallversicherung im Sozialgesetzbuch VII (SGB) könne im übrigen wie im Falle der privaten Krankenversicherungen durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gewährleistet werden.
Die bislang erfolgreiche Präventionsarbeit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenschutz sollte aber von den Berufsgenossenschaften im Sinne der Sicherheit in den Unternehmen weitergeführt werden. Aber auch hier müssten größere Anstrengungen unternommen werden, um die Transparenz und die Effizienz der weitläufigen Strukturen mit einer Reihe von Arbeitsüberschneidungen zu erhöhen. Eine schlankere Organisation wirke zusätzlich kostendämpfend und könne so die marktwirtschaftlichen Effekte der entstehenden Wettbewerbssituation verstärken, ist sich der BDU-Präsident sicher. Die kürzlich seitens des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) geäußerten Vorschläge für einen umfassenden Vorschriftenabbau reichten jedenfalls nicht aus.
Hintergrund: Alle Unternehmen in Deutschland sind Pflichtmitglieder in den jeweiligen Berufsgenossenschaften und finanzieren die gesamten Versicherungsbeiträge. Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
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