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BDU kritisiert Diskriminierung von Unternehmensberatern bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten

Bonn (ots)

Redley: Konzept der Initiative 'MittelstandPlus' ist unangemessen
   und kurzsichtig - "Kaffeerunde von Frühstücksdirektoren 
   unerwünscht"
Sehr kritisch bewertet der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. den Ausschluss von Unternehmensberatern
bei der Beset-zung von Aufsichts- und Beiräten, wie er in der heute
startenden Initiative 'MittelstandPlus' vorgesehen ist. Das
gemeinsame Projekt von DIHK, KfW, Wirtschaftswoche und McKinsey und
unter der Schirmherrschaft von Wolfgang Clement, Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, soll in Form einer Internetbörse
mittelständischen Unternehmen bei der Suche nach Experten für ihre
Gremien helfen. Das Konzept von 'MittelstandPlus' sieht mit dem
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte vor, dass
Unternehmensberater und andere Berufsgruppen sich nicht für diese
Ämter zur Verfügung stellen dürfen. Nach Ansicht von BDU-Präsident
Rémi Redley ist diese Vorgehensweise unangemessen und kurzsichtig.
"Beiräten und Aufsichtsräten kommt nicht nur eine zentrale Rolle
bei der Steuerung und Kontrolle des Managements in den Unternehmen
zu, sondern sie sind auch professionelle Ratgeber für die
strategische Ausrichtung", unterstreicht der BDU-Präsident die
Bedeutung der Gremien auch gerade für den Mittelstand. Vor diesem
Hintergrund sei es für die Unternehmen besonders wichtig, die
kompetentesten Personen mit Bezug zur Branche und Unternehmenskultur
für die Mitarbeit in den Aufsichts- und Beiräten zu gewinnen. In der
Praxis seien daher Vertreter wichtiger Kunden und Lieferanten,
Anteilseigner, Wissenschaftler, Kooperationspartner und auch
Unternehmensberater regelmäßig dort zu finden. Die Gefahr, dass eines
der Aufsichts- oder Beiratsmitglieder seine Funktion dazu
missbraucht, sich einen Wettbewerbsvorteil bei der Belieferung des
Unternehmens mit Waren oder Know-how zu sichern, besteht nach BDU-
Auffassung nicht.
Der Beirat müsse sich in seiner Geschäftsordnung nur auf die
Gültigkeit von Paragraph 114 Aktiengesetz einigen, der festlegt, dass
bei einer über das Aufsichtsratmandat hinausgehenden Beauftragung
eines Aufsichtsratsmitglieds der gesamte Aufsichtsrat zustimmen muss.
Auch Dr. Lutz Mackebrandt, Mitglied des Präsidiums des
Bundesverbandes Freier Berufe (BFB), versteht nicht, warum die
Initiative Unternehmensberater und Vertreter anderer
unternehmensnaher Dienstleister bei der Besetzung von Aufsichts- und
Beiräten ausklammern will. Freiberufler würden gewöhnlich einer
Berufsaufsicht durch ihre Verbände oder Kammern unterliegen und seien
unter anderem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies beinhalte, dass
Mandate, die zu Interessenkonflikten führen könnten, nicht angenommen
werden dürfen. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl sollte die Frage
nach der Befähigung der Kandidaten zur Erfüllung seiner Aufgaben
sein. "Ein Beirat soll ja keine Kaffeerunde von Frühstücksdirektoren
sein. Es dürfen auch keine 'Trojanischen Pferde' als Experten
akzeptiert werden, die eigentlich nur die Konkurrenzbeobachtung im
Auge haben", macht Dr. Mackebrandt deutlich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. 
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22 
53113 Bonn 
Tel.: 0228/9161-20 
E-Mail:  rei@BDU.de

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