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BDU: Nur Abschaffung von Gewerbe- und Vermögensteuer wird Konjunktur ankurbeln

Bonn/Berlin (ots)

Reduzierung der Körperschaftsteuer wenig geeignet -
   Gegenfinanzierung: Subventionen und steuerliche Missbräuche
   einschränken
Der Präsident des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU
e.V., Rémi Redley, verspricht sich von einer Streichung der Gewerbe-
und Vermögensteuer sowie einer mittelfristigen Rückführung des
Solidaritätszuschlags größere wirtschaftspolitische Effekte als von
einer Absenkung der Körperschaftsteuer. Zum einen werde die Fixierung
der aktuellen Diskussion auf die Körperschaftsteuer den
wirtschaftlichen Interessen vor allem von Personengesellschaften
nicht gerecht. Gerade diese litten aber in höherem Maße an der
Steuerlast als große Unternehmen, da sie nicht deren weitreichende
Steuergestaltungsmöglichkeiten besäßen. Zum anderen entfiel damit
endlich eine Steuerart, die europaweit fast einzigartig sei und ein
unnötiges Investitionshindernis darstelle, betonte der BDU-Präsident
heute in Berlin.
Redley: "Die faktische und psychologische Wirkung des direkten
Wegfalls von zwei Steuern wird sich kraftvoller auswirken als die
diskutierte moderate Senkung der Körperschaftsteuer." Denn mit einer
derartigen Maßnahme würde fast die gesamte Wirtschaft erreicht und
darüber hinaus durch die Rückführung des Solidaritätszuschlags auch
die Bevölkerung. Die Veränderung sei damit wirtschaftspolitisch
breiter als die jetzige Diskussion mit ihrer Beschränkung auf
Kapitalgesellschaften.
Zudem werde vor allem mit einer Streichung der Gewerbesteuer
endlich eine umfassende Reform der bundesstaatlichen Finanzverfassung
erzwungen. Dies sei "sowieso die geeignetste steuer- und
wirtschaftspolitische Maßnahme zur Stärkung der Attraktivität des
Standorts Deutschland", so Redley. Beispielsweise sähen nach Angaben
der Amerikanischen Handelskammer nur 17 Prozent der amerikanischen
Unternehmen in Deutschland die Höhe der hiesigen Steuerbelastung als
wichtigstes Standorthindernis an. 25 Prozent wünschten sich dagegen
weitere Deregulierungen. "Die Abschaffung der Gewerbesteuer hätte
diese radikale entbürokratisierende Entlastung zur Folge. Wir dürfen
uns daher nicht nur auf die Diskussion über einzelne Prozentpunkte
verlieren, sondern den großen Wurf wagen", fordert der BDU-Präsident.
Schwierig sei die Frage der Gegenfinanzierung, da sich das
jährliche Volumen von Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf über
30 Milliarden Euro belaufe. Zur vollständigen Gegenfinanzierung
müßten daher endlich alle Akteure - auch Gewerkschaften, Kommunen und
die Wirtschaft - zur Aufgabe steuerlicher Vorzugsbehandlungen bereit
sein. Denkbar wäre zum Beispiel die Besteuerung von
Feiertagszuschlägen, die Steuerermäßigungen im Energiebereich, die
Erhöhung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf acht Prozent, die
Abschaffung der Eigenheimzulage und die Reduzierung des Freibetrags
für Veräußerungsgewinne. Zudem gelte es, Missbrauchsgestaltungen -
etwa im Erbschaftsteuerrecht - entschlossen anzugehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161-16

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