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Der DUH-Artenschutz-Fall des Tages (Teil 5): Novelle des Landschaftsgesetzes in NRW beschneidet bewährte Naturschutz-Standards

Berlin (ots)

Teil 5 der DUH-Serie zum Stand des Naturschutzes in
Deutschland anlässlich der UN-Biodiversitätskonferenz: 
CDU/FDP-Regierung in Düsseldorf reduziert mit Novelle des 
Landschaftsgesetzes den Schutz von Biotopen und beschränkt 
Mitspracherechte von Naturschützern - Klientelpolitik für 
Landwirtschaft und Industrie -- DUH fordert von Bundesländern statt 
verbaler Bekenntnisse konkrete Mitarbeit beim Schutz der biologischen
Vielfalt
28. Mai 2008:  In der Öffentlichkeit präsentiert sich die 
CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen gern als Vorreiterin im 
Artenschutz: Im Herbst vergangenen Jahres trat die Regierung unter 
Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) der Artenschutzerklärung der 
International Union für the Conservation of Nature and Natural 
Resources bei. Vor drei Wochen bekräftigte Umweltminister Eckhard 
Uhlenberg (CDU) auf der Sonder-Umweltministerkonferenz (UMK) der 
Länder "nachdrücklich" den Willen seines Landes zum Schutz der 
biologischen Vielfalt. Der Rückgang der biologischen Vielfalt müsse 
"so schnell wie möglich aufgehalten werden", heißt es in der 
Erklärung der Umweltminister aus Bund und Ländern. Und weiter: Unsere
Generation habe "die ethische Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, 
dass das globale Potenzial unseren Nachkommen möglichst nachhaltig 
und leistungsfähig weitergegeben werden kann. Diese Verpflichtung 
erfordert weltweit ein Umdenken und schnelle Entscheidungen."
Was die Landesregierung NRW in diesem Zusammenhang unter Umdenken 
versteht, hat sie im vergangenen Jahr mit der Novelle des 
Landschaftsgesetzes unter Beweis gestellt.  Mit der im Sommer 2007 in
Kraft getretenen Neuregelung schränkt Düsseldorf den Biotopschutz 
deutlich ein und beschneidet noch dazu das Mitsprache- und Klagerecht
der Naturschutzverbände, so dass Angriffe konkurrierender Interessen 
auf Flora, Fauna und Landschaft deutlich einfacher werden. Das zeigt 
sich zum Beispiel an einer per Verordnung und Erlass erleichterten 
Jagd auf geschützte Kormorane. Sie sind sowohl nach dem 
Bundesnaturschutzgesetz als auch nach der EU-Vogelschutzrichtlinie 
besonders geschützt. Allein im Winter 2006/2007 haben Jäger 2.362 
Kormorane in Nordrhein-Westfalen abgeschossen (Quelle: 
Landesnaturschutzverwaltung NRW). Das war der Landesregierung 
offenbar nicht genug, daher hat sie für den Winter 2008 zusätzlich 
zur Verordnung noch einen Kormoran-Erlass (Dezember 2007) 
herausgegeben. Danach dürfen die Vögel nun auch in 
Naturschutzgebieten und während der Schonzeiten geschossen werden. In
der Jagdsaison 2007/2008 ließen daher wieder mindestens 2.300 
ausgewachsene Kormorane in Nordrhein-Westfalen ihr Leben, wobei die 
infolge des Todes der Altvögel zerstörten Bruten mit abgestorbenen 
Eiern und erfrorenen Jungtieren noch nicht eingerechnet sind. 
Nordrhein-Westfalen wähnt sich mit Verordnung und Erlass auf der 
rechtlich sicheren Seite, obwohl nach dem Artenschutzgesetz und der 
EU-Vogelschutzrichtlinie Kormorane nicht als jagdbare Arten gelistet 
sind und daher ausdrücklich nicht dem Jagdrecht unterliegen.
"Die Landesregierung legt international gültige Artenschutzgesetze
nach Gutsherrenart aus und spielt sich gleichzeitig in Sonntagsreden 
als Naturschützer auf", sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Er forderte die Düsseldorfer 
Landesregierung auf, die in ihrem Bundesland tagende Weltkonferenz 
zur Biodiversität zum Anlass zu nehmen, den von dort ausgehenden 
Impuls für den Schutz der biologischen Vielfalt auch im Landesrecht 
anzuerkennen und umzusetzen. Baake: "Die Schwächung des 
Landschaftsschutzes in NRW muss zurückgenommen werden".
Weiterhin hat das Land NRW auch die so genannte Eingriffsregelung 
eingeschränkt. Eingriffe in die Natur durch Land- oder Bauwirtschaft 
sollen demnach prinzipiell nach Abwägung der Nachteile für den 
Naturhaushalt durch entsprechend geschützte Flächen ausgeglichen 
werden. NRW jedoch will den Bodenverbrauch durch Agrarindustrie und  
Massentierhaltung erleichtern und fördert den weiteren Straßenbau und
damit die Zerschneidung der Landschaft. So hat das Land eine 
"Negativliste" erstellt und mit der letzten Novelle erweitert, in der
bestimmte Kategorien von Flächenverbräuchen ausdrücklich nicht als 
Eingriff in die Natur gewertet werden. Die land-, forst- und 
fischereiwirtschaftliche Nutzung stellt demnach keinen Eingriff in 
die Natur dar, ebenso wenig wie das Verlegen von Leitungen oder 
Lärmschutzwällen entlang von Straßen und Wegen oder die Beseitigung 
von Biotopen auf Brachflächen. Doch gerade auf Brachen, wie z. B. auf
stillgelegten Betriebsgeländen oder an alten Bahntrassen leben eine 
Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Insbesondere die Brachen entlang 
Bahntrassen sind für den Verbund von Biotopen und als "grünes Band" 
für die Verbreitung von Tieren und Pflanzen von hohem Wert. Diese von
der Natur zurückeroberten Gebiete können laut dem neuen 
Landschaftsgesetz nun rascher wieder bebaut werden, wenn sie schon 
einmal dem Menschen für Verkehr und Wirtschaft gedient haben.
"Wir leben schon heute in einem der zersiedeltsten Länder 
Europas, der Flächenverbrauch schreitet mit 115 Hektar täglich weiter
voran, obwohl sich Deutschland verpflichtet hat, die Neuversiegelung 
bis 2020 auf  täglich 30 Hektar zu reduzieren", kritisierte Baake.  
"Wir können nicht Indonesien den Verzicht auf Rodung des Regenwaldes 
predigen und hierzulande die Landschaft mit weiterem Straßenbau 
zerstören."
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Die DUH-Serie zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland
In Bonn präsentieren sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und 
Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) auf der UN-Artenschutzkonferenz 
als Kämpfer für die weltweite Biodiversität. Die Deutsche Umwelthilfe
begrüßt ausdrücklich das Engagement der Bundesregierung für den 
weltweiten Arten- und Naturschutz, ist aber besorgt über die 
mangelnde Umsetzung von Zielen zum Schutz der Biodiversität in 
Deutschland. Bislang schaffen Bund und Länder es nicht, dem Natur- 
und Artenschutz innerhalb Deutschlands zu seinem Recht zu verhelfen. 
So liegt Deutschland innerhalb der Europäischen Union im letzten 
Drittel bei der Ausweisung von Schutzgebieten nach der 
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), die einen Mindeststandard für 
den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen bildet. Deutschland hat aber 
nicht nur extrem wenig Gebiete unter den FFH-Schutz gestellt, der 
Zustand der Gebiete "befindet sich in einem ungünstigen 
Erhaltungszustand", wie das Bundesamt für Naturschutz im Januar 2008 
festgestellt hat.
Für die Ausweisung und Pflege der FFH-Gebiete sind ebenso wie für 
den Naturschutz die Bundesländer zuständig. Dort hat die 
Biodiversität oftmals keinen hohen Stellenwert: Niedersachsens 
FDP-Umweltminister Sander greift im Biosphärenreservat Elbe 
eigenhändig zur Kettensäge, Baden-Württemberg genehmigt die Tötung 
der international geschützten Kormoranbrut am Bodensee, Bayern 
schießt den einzigen Braunbären im deutschen Alpenraum ab.
Die DUH unterstützt nachdrücklich die nationale 
Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung. Dieses im  
Bundeskabinett verabschiedete Programm für die biologische Vielfalt 
in Deutschland ist jedoch nichts wert, solange die Strategie nicht 
praktisch umgesetzt wird. Die DUH ist in großer Sorge um heimische 
Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume. Um der auch hierzulande 
bedrohten Natur eine Stimme zu geben, veröffentlicht die DUH während 
der UN-Biodiversitätskonferenz regelmäßig einen Artenschutz-Fall des 
Tages aus Deutschland. Quer durch die Republik haben wir zwischen 
Nordsee und Alpen, Müritz und Bodensee Beispiele für die Zerstörung 
unserer Natur zusammengetragen.
Bisher erschienen: Sachsen-Anhalt schrumpft das Biosphärenreservat
Flusslandschaft Elbe; Baden-Württemberg genehmigt rechtswidrig Tötung
von geschützten Kormoranen im Naturschutzgebiet; Niedersachsens 
Umweltminister Sander sägt eigenhändig Bäume in der geschützten 
Elbtalaue und löst EU-Vertragsverletzungsverfahren aus; Hessen 
verwässert EU-Naturschutzrecht und schafft Landschaftsschutzgebiete 
ab.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15, Mobil: 0151
55016943, baake@duh.de

Ulrike Fokken , Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22,
Mobil:0151 55017009, fokken@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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