Der Tagesspiegel: Keine Klageflut durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Berlin (ots)
Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor einem Jahr hat nicht zu einer Klagewelle von Arbeitnehmern geführt. "Es ist mit sehr viel Wind angekündigt worden, dass auf die Gerichte eine Klageflut zukommt", sagte Karin Aust-Dodenhoff, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, dem Tagesspiegel am Sonntag. "Das ist aber keineswegs der Fall." Eine interne Befragung unter den Richtern hätte ergeben, dass dort seit Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 25 Fälle mit AGG-Bezug behandelt worden seien. "Wenn man bedenkt, dass wir jährlich rund 25.000 Fälle bearbeiten, ist das wahrlich keine große Zahl."
Auch Wirtschaftsverbände räumen ein, dass Schreckensmeldungen von Scheinbewerbern (AGG-Hoppern), die die Unternehmen auf Schadenersatz verklagen, zum großen Teil ausgeblieben sind. "Aus unserer Warte ist das geräuschlos vonstatten gegangen", sagte Holger Lunau, Sprecher der Industrie- und Handelskammer Berlin, der Zeitung. Beim Dachverband der Industrie- und Handelskammern, dem DIHK, klingt es so ähnlich. "Was nicht eingetreten ist, ist die große Klagewelle", sagte Hildegard Reppelmund, die beim DIHK für das Antidiskriminierungsgesetz zuständig ist. "Wir haben den Eindruck, dass gegenwärtig viele Fälle noch außergerichtlich beigelegt werden."
Die Gewerkschaften sehen sich bestätigt. "Die Befürchtungen von Wirtschaft und Kritikern, dass das AGG sich zu einem teuren ,bürokratischen Monster' entwickeln und eine Prozesslawine auslösen werde, haben sich nicht bewahrheitet", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock dem Tagesspiegel am Sonntag.
Einer aktuellen Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zufolge gibt es aber eine kleine Gruppe von Menschen, die das AGG für sich nutzen will. "Von den rund 500 befragten Unternehmen haben zwölf Prozent Erfahrungen mit Scheinbewerbern gemacht", sagte INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer.
Das AGG war am 18. August 2006 in Kraft getreten.
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