Der Tagesspiegel: Rot-Grün verständigt sich abschließend auf Neuregelung der DNA-Analyse
Tests auch bei Wiederholungstätern/Massentests geregelt/Richtervorbehalt eingeschränkt
Berlin (ots)
Die DNA-Analyse bei Straftätern wird ausgeweitet. Am Montagabend einigten sich die Experten der rot-grünen Koalition nach mehrwöchigen Verhandlungen auf eine Neuregelung des Gesetzes zum genetischen Fingerabdruck. Im Rahmen der abschließenden Beratungen im Bundesjustizministerium verabredeten die Koalitionspartner dabei, die Schwelle für einen DNA-Test erheblich zu senken. Auch Wiederholungstäter von weniger schweren Straftaten können künftig zum Test vorgeführt werden, nicht nur, wie bisher, Sexualstraftäter und Verdächtige bei Straftaten von erheblicher Bedeutung.
Theoretisch greift die neue Regelung, die Rot-Grün jetzt in einen Gesetzentwurf gießen wird, auch für Ladendiebe und Täter in anderen Bagatellsachen. Allerdings haben die Grünen in den Verhandlungen eine Einschränkung durchgesetzt. Wiederholungstätern, so heißt es in der Vereinbarung, die demTagesspiegel vorliegt, wird nur dann die Genprobe abgenommen, wenn die Begehung der Taten in ihrer Gesamtschau einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehen kann". Es wird also einem Richter obliegen zu entscheiden, wie die Taten und wie damit der Täter zu bewerten sind.
Außerdem steht die jetzt vorgesehene Ausweitung der DNA-Tests auf jede Straftat noch unter einem Vorbehalt: Sie gilt nur, wenn der Richter davon ausgeht, dass der Täter auch künftig Straftaten begehen wird - erhebliche oder solche, die auch wieder in der Gesamtschau" erheblich sind. Der so genannte Richtervorbehalt allerdings wird künftig eingeschränkt. Eine richterliche Anordnung - bislang Voraussetzung für eine DNA- Probe - ist künftig in den Fällen nicht mehr erforderlich: wenn der Verdächtige in einen Test einwilligt, bei Gefahr im Verzug" oder bei anonymen Tatortspuren.
Während Innenminister Otto Schily und Bundeskanzler Gerhard Schröder (beide SPD) - und die Union - schon länger auf die DNA-Ausweitung drängen, hatten Grüne und einige SPD-Abgeordnete während der Beratungen Bedenken angemeldet. Die Bedenken sind auch jetzt offenbar nicht alle ausgeräumt. Dennoch gehen die Verhandlungspartner davon aus, dass die jetzt getroffene Vereinbarung so als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht wird. Mit dem jetzt anstehenden Gesetzentwurf will die Koalition zudem noch eine Gesetzeslücke schließen: Bislang gibt es keine klaren Regelungen zu den Massengentests, die in der Vergangenheit insbesondere dann angesetzt wurden, wenn ein Kind Opfer eines Sexualverbrechens geworden war. Das künftige Gesetz sieht nun klare Vorgaben zur Erfassung und Löschung der DNA-Daten bei Massenscreenings.
Die Informationen sind bei Nennung der Quelle von sofort an zur Verwendung frei. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Tagesspiegel, Politikredaktion (030/26009-389).
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel
Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell