Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert weitreichende Konsequenzen für Polizei und Justiz
Berlin (ots)
Zur Veröffentlichung des Abschlussberichts des "NSU"-Untersuchungsausschusses des Bundestages:
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert weitreichende Konsequenzen für Polizei und Justiz
Das Institut erklärt dazu Folgendes:
Im Kontext der "NSU"-Mordserie sind Defizite bei Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden deutlich zutage getreten. Der Abschlussbericht des "NSU"-Untersuchungsausschusses, der am 22. August 2013 vorlegt wird, sollte daher einen weitreichenden Reformprozess in Polizei und Justiz einleiten. Es muss sichergestellt werden, dass Polizei und Justiz rassistische Taten adäquat bearbeiten und dass Diskriminierung durch die Behörden verhindert wird. Zugleich muss die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards an der Schnittstelle von Polizei und Nachrichtendiensten sichergestellt werden.
Internationale und europäische Fach- und Menschenrechtsgremien zur Bekämpfung von Rassismus sowie deutsche Nichtregierungsorganisationen haben bereits lange vor dem Bekanntwerden der rassistischen Mordserie des "NSU" darauf hingewiesen, dass rassistisch motivierte Gewalttaten in Deutschland durch Polizei und Justiz nicht ausreichend erkannt würden.
Die Bundesregierung wie auch die Regierungen der Länder sollten folgende Maßnahmen ergreifen:
Die Diversität der Polizei bis in die Führungsstrukturen sollte gezielt gefördert werden.
Es sollten Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, um rassistische und voreingenommene Einstellungsmuster und deren Auswirkungen auf polizeiliches Handeln zu beleuchten. Dazu gehört auch die Frage, welche strukturellen Faktoren die Verfestigung solcher Einstellungen in der Polizei fördern. In der Aus- und Fortbildung der Polizei muss Menschenrechtsbildung mit besonderem Schwerpunkt auf dem Verbot rassistischer Diskriminierung umfassend verankert werden.
Bundesweit einheitliche Richtlinien für die Polizei zur Ermittlung rassistisch motivierter Straftaten sollten entwickelt werden. Sie sollten unter anderem eine Vorschrift enthalten, dass die Angabe eines rassistischen Motivs durch die anzeigende Person oder Zeuge/in in der Akte im polizeilichen Ermittlungsverfahren aufgenommen werden muss.
Auch das statistische Erfassungssystem für rassistisch motivierte Straftaten sollte reformiert und auf Staatsanwaltschaften und Gerichte erweitert werden. Zudem sollten unabhängige und effektive Beschwerdestellen wegen polizeilichen Fehlverhaltens eingerichtet werden.
Der erste Impuls der Politik, die Kooperation und den Datenaustausch von Nachrichtendiensten und Polizei zu intensivieren, führt rechtsstaatlich in die falsche Richtung. Vielmehr ist es notwendig, die strukturellen und rechtlichen Voraussetzungen für die adäquate Bearbeitung rassistisch motivierter Verbrechen zu gewährleisten. Auch wenn Informationen, deren Übermittlung zur Verfolgung schwerster Straftaten wie den Morden der "NSU" geboten ist, nicht aufgrund von behördlichem Misstrauen und Kompetenzstreitigkeiten verloren gehen dürfen, darf an der Schnittstelle von Polizei und Nachrichtendiensten keinesfalls eine Geheimpolizei entstehen, deren Arbeit nicht rechtsstaatlichen Standards entspricht.
Ein Hintergrundpapier zu den Empfehlungen finden Sie hier:
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Ingrid Müller, Öffentlichkeitsarbeit
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