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WAZ: Nachzug ist ein Grundrecht. Kommentar von Knut Pries
Essen (ots)
Die Erkenntnis, dass Integration vor allem auch eine Sache der Sprache ist, ist nicht falsch. Eine andere Frage ist, wie genau der Gesetzgeber seine Vorgaben ausgestaltet, um dem Prinzip im wirklichen Leben Geltung zu verschaffen. Zu dieser Lebenswirklichkeit gehören die besonderen Umstände des "Ehegatten-Nachzugs". Wenn eine Frau oder ein Mann mit dem bereits in Deutschland rechtmäßig ansässigen Ehepartner zusammenziehen will, ist das nicht irgendein beliebiges Interesse, sondern ein Grundrecht. Das aber wird in Deutschland nur gewährt, wenn der Neuankömmling Deutschkenntnisse - mündliche und schriftliche - nachweisen kann. Nur "körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung" sind Grund für Ausnahmen. Analphabeten aber pauschal vom Ehegatten-Nachzug auszuschließen, ist ungerecht. Es ist zu hoffen, dass das EU-Gericht diesen Starrsinn beendet.
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