Länder setzen Bund unter Zugzwang
Konkrete Vereinbarungen zum Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen müssen Eingang in die Koalitionsverhandlungen finden
Berlin (ots)
Die Bundesländer veranstalten am 30. September 2013 in Berlin ein Expertengespräch in Vorbereitung zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November. Dort werden die Vorschläge der Länder für ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Das Bundesleistungsgesetz soll die Eingliederungshilfe ablösen. Es wird von allen im Bundestag vertretenen Parteien angestrebt und hat Eingang in die jeweiligen Wahlprogramme gefunden. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die zukünftige Bundesregierung diese von Ländern, Kommunen, Verbänden und Parteien dringend geforderte Reform in ihren Koalitionsvertrag aufnimmt.
Ziel der Reform ist die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Bund hat überdies letztes Jahr angekündigt, sich künftig an den bislang 14,4 Milliarden Euro zu beteiligen, die zurzeit die Kommunen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Sozialhilfe ausgeben. Gleichzeitig sollen die Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe heraus genommen werden. "Leistungen zur Teilhabe, auf die Menschen mit Behinderungen zur Wahrnehmung ihrer Menschenrechte einen Anspruch haben, sind unabhängig vom individuellen Einkommen zu leisten. Diese Leistungen sind in der Sozialhilfe falsch", so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt (MdB).
Das Finanzierungsversprechen des Bundes darf jedoch nicht einseitig die Reform prägen. Vielmehr sind die Interessen der Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu stellen. Vorschläge der Bundesvereinigung Lebenshilfe sind im Internet unter www.lebenshilfe.de (Rubrik: Empfehlungen und Praxishilfen) zu finden.
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