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Deutscher Bauernverband (DBV)

Saisonarbeitskräfte - Die Einsicht wächst - DBV und GLFA begrüßen Klarstellungen der Bundesagentur für Arbeit

Berlin (ots)

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der
Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen 
Arbeitgeberverbände (GLFA) bewerten die überarbeiteten Weisungen der 
Bundesagentur für Arbeit zur Eckpunkteregelung der Bundesregierung 
für die Zulassung von osteuropäischen Saisonarbeitskräften als 
Schritt in die richtige Richtung. Nach Auffassung der Verbände muss 
die Eckpunkterregelung bis zur Umsetzung der 
Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger der neuen osteuropäischen 
EU-Staaten flexibler gestaltet werden, damit ausreichend 
osteuropäische Saisonarbeitskräfte den landwirtschaftlichen 
Sonderkulturbetrieben zur Verfügung stehen. Diesen Forderungen hat 
die Politik bisher nicht entsprochen. Jedoch wird mit den Weisungen 
der Bundesagentur für Arbeit eine flexiblere Handhabung der 
Eckpunkteregelung möglich. Dies ist auch Ergebnis des 
Monitoringprozesses aus dem Jahre 2006, in den sich die Verbände 
intensiv eingebracht haben.
Die Regionaldirektionen der Bundesagenturen für Arbeit müssen 
sicherstellen, dass die zur flexiblen Anwendung der Eckpunkteregelung
vorgesehenen Möglichkeiten flächendeckend und einheitlich genutzt 
werden. Dabei ist die rechtzeitige Anwendung der Härtefallregelung 
eine wichtige Voraussetzung. Der Deutsche Bauernverband und der 
Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen 
Arbeitgeberverbände begrüßen darüber hinaus, dass die Agenturen für 
Arbeit 90 Prozent der Zulassungen osteuropäischer Saisonarbeitskräfte
aus dem Jahr 2005 sofort ausschöpfen müssen, wenn die 
Arbeitsmarktprüfung einen realistischen Handlungsspielraum für die 
Vermittlung von Inländern von nur bis zu 10 Prozent sieht. Positiv zu
werten ist auch, dass die Agenturen für Arbeit, in deren Bezirken 
aufgrund der Arbeitsmarktsituation in dem benötigten Umfang keine 
geeigneten inländischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, dem 
Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Erntebeginn
bzw. der geplanten Beschäftigungsaufnahme Klarheit über die Anwendung
der Härtefallregelung schaffen müssen. Entsprechendes gilt auch für 
die Regelung, dass beim kurzfristigen Ausfall von Arbeitnehmern im 
Einzelfall auf nochmalige Vermittlungsbemühungen von inländischen 
Arbeitskräften verzichtet wird, wenn aufgrund der
fehlenden raschen Verfügbarkeit keine konkreten Aussichten auf Erfolg
bestehen.
Der Deutsche Bauernverband und der Gesamtverband der deutschen 
land- und forstwirt-schaftlichen Arbeitgeberverbände erkennen an, 
dass mit diesen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit der 
Handlungsspielraum für die regionalen Agenturen für Arbeit verbessert
wurde, flexibler und sachgerechter dafür zu sorgen, dass ausreichend 
osteuropäische Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen, wenn die 
Vermittlungsbemühungen inländischer Arbeitskräfte nicht zum Erfolg 
führen.

Pressekontakt:

Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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