Saisonarbeitskräfte - Die Einsicht wächst - DBV und GLFA begrüßen Klarstellungen der Bundesagentur für Arbeit
Berlin (ots)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) bewerten die überarbeiteten Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Eckpunkteregelung der Bundesregierung für die Zulassung von osteuropäischen Saisonarbeitskräften als Schritt in die richtige Richtung. Nach Auffassung der Verbände muss die Eckpunkterregelung bis zur Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger der neuen osteuropäischen EU-Staaten flexibler gestaltet werden, damit ausreichend osteuropäische Saisonarbeitskräfte den landwirtschaftlichen Sonderkulturbetrieben zur Verfügung stehen. Diesen Forderungen hat die Politik bisher nicht entsprochen. Jedoch wird mit den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit eine flexiblere Handhabung der Eckpunkteregelung möglich. Dies ist auch Ergebnis des Monitoringprozesses aus dem Jahre 2006, in den sich die Verbände intensiv eingebracht haben.
Die Regionaldirektionen der Bundesagenturen für Arbeit müssen sicherstellen, dass die zur flexiblen Anwendung der Eckpunkteregelung vorgesehenen Möglichkeiten flächendeckend und einheitlich genutzt werden. Dabei ist die rechtzeitige Anwendung der Härtefallregelung eine wichtige Voraussetzung. Der Deutsche Bauernverband und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände begrüßen darüber hinaus, dass die Agenturen für Arbeit 90 Prozent der Zulassungen osteuropäischer Saisonarbeitskräfte aus dem Jahr 2005 sofort ausschöpfen müssen, wenn die Arbeitsmarktprüfung einen realistischen Handlungsspielraum für die Vermittlung von Inländern von nur bis zu 10 Prozent sieht. Positiv zu werten ist auch, dass die Agenturen für Arbeit, in deren Bezirken aufgrund der Arbeitsmarktsituation in dem benötigten Umfang keine geeigneten inländischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Erntebeginn bzw. der geplanten Beschäftigungsaufnahme Klarheit über die Anwendung der Härtefallregelung schaffen müssen. Entsprechendes gilt auch für die Regelung, dass beim kurzfristigen Ausfall von Arbeitnehmern im Einzelfall auf nochmalige Vermittlungsbemühungen von inländischen Arbeitskräften verzichtet wird, wenn aufgrund der fehlenden raschen Verfügbarkeit keine konkreten Aussichten auf Erfolg bestehen.
Der Deutsche Bauernverband und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirt-schaftlichen Arbeitgeberverbände erkennen an, dass mit diesen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit der Handlungsspielraum für die regionalen Agenturen für Arbeit verbessert wurde, flexibler und sachgerechter dafür zu sorgen, dass ausreichend osteuropäische Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen, wenn die Vermittlungsbemühungen inländischer Arbeitskräfte nicht zum Erfolg führen.
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