Westfalen-Blatt: zur Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen
Bielefeld (ots)
Kleine Parteien und Freie Wählergemeinschaften sind eine Bereicherung für die Räte, bringen Idealismus und Kompetenzen jenseits der vorgegebenen Wege etablierter Parteien ein. Soweit die Theorie. Anders die Praxis: Wer jemals in der Sitzung eines Kommunalparlamentes mit sechs, sieben oder acht Parteien gesessen hat, weiß, wie zäh die demokratische Willensbildung sein kann, wie Diskussionen mitunter ins Absurde ausufern. Die monate- bis jahrelangen Entscheidungswege sind den immer weniger Wählern nicht mehr zu vermitteln. Deshalb ist es jetzt richtig, dass NRW - und das mit breiter Landtagsmehrheit - wieder eine Hürde aufstellen will, damit sich Volksvertreter tatsächlich legitimiert fühlen können. Bei Splitterparteien mit unter einem Prozent Stimmanteil bei einer Wahlbeteiligung von vielleicht 50 Prozent konnte davon nicht mehr die Rede sein. Dabei halten die etablierten Parteien Maß und kehren nicht zur alten Fünf-Prozent-Sperrklausel zurück. Mit den avisierten drei Prozent haben sie einen guten Mittelweg gefunden. Das kann die Demokratie stärken, Mehrheitsbildungen erleichtern und Entscheidungsprozesse verkürzen. Das Gesetz muss jedoch vor dem Landesverfassungsgericht bestehen. Dies ist die weitaus höhere Hürde.
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