RNZ: Verwertbar
Heidelberg (ots)
Ein Kommentar der Rhein-Neckar-Zeitug zum Karlsruher Beschluss über CDs mit Steuerdaten - von Daniel Bräuer: Der Beschluss aus Karlsruhe ist kein Freibrief, und schon gar keine Anordnung, an Steuerdaten alles zu kaufen, was der Schwarzmarkt so hergibt. Er ist eine Versicherung für die Vertreter der Justiz: Sie dürfen Daten von Steuer-CDs als Beweismittel verwenden, ohne Gefahr zu laufen, damit vor Gericht zu scheitern. Im vorliegenden Fall diente die Liechtenstein-CD nur für den Anfangsverdacht, um weitere Ermittlungen einzuleiten. Sie war noch nicht einmal Beweismittel im eigentlichen Prozess, wo nochmal strengere Regeln gelten. Dennoch betonen die Verfassungsrichter: Von Privatleuten illegal erlangte Daten sind "grundsätzlich verwertbar". Das ist deutlich. Ein klarer Gewinn an Rechtssicherheit. Weniger deutlich ist das Signal an die politisch Verantwortlichen. Ob der CD-Kauf selbst illegal ist - dazu schweigen sich die Richter bewusst aus. Nur deshalb können sich Befürworter und Gegner gleichermaßen bestätigt sehen. Doch ist Letzteren ein wichtiges Argument genommen worden, die angeblich drohende juristische Bauchlandung. Damit wird die Frage - kaufen oder nicht kaufen - wieder eine rein politische: Wie viel persönliches Risiko ist ein Minister, eine Regierung bereit, für die gute Sache Steuergerechtigkeit einzugehen?
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