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Kölner Stadt-Anzeiger: Große Koalition im Grundsatz einig über Begrenzung der Managergehälter Aktiengesetz soll geändert werden

Köln (ots)

/Düsseldorf - Die große Koalition hat sich auf
zentrale Punkte zur Begrenzung von Managergehältern verständigt. Wie 
"Kölner Stadt-Anzeiger" und "Rheinische Post" (Donnerstag-Ausgaben) 
übereinstimmend berichten, sollen Vorstände erfolgsabhängige 
Vergütungen wie Aktienbezugsrechte erst nach einer Haltefrist von 
vier Jahren wahrnehmen können, um das langfristige Interesse des 
Managements an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu stärken.
"Es herrscht Einvernehmen mit der Union, das Aktiengesetz 
entsprechend zu ändern", sagte der stellvertretende 
SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Joachim Poß dem "Kölner 
Stadt-Anzeiger". Die Koalition will zudem die Kontrollfunktion der 
Aufsichtsräte stärken. "Die Festsetzung der Vorstandsbezüge wird 
künftig vom gesamten Aufsichtsrat vorgenommen und darf nicht mehr an 
Ausschüsse delegiert werden", so Poß. Vom Tisch ist nach Angaben des 
SPD-Finanzexperten dagegen die von seiner Partei geforderte 
Begrenzung der vollen steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen
auf eine Million Euro. Im Gegenzug werde der Unionsvorschlag nicht 
weiter verfolgt, Aufsichtsratsentschädigungen anstelle von bisher 50 
Prozent zu 100 Prozent steuerabzugsfähig zu stellen.
Wie die beiden Zeitungen ferner berichten, wird die 
Koalitionsarbeitsgruppe, die seit vergangenem Sommer unter Leitung 
von Poß und dem finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Otto 
Bernhard, über eine Begrenzung der Managergehälter verhandelt, über 
weitere Regelungen voraussichtlich in einer Woche abschließend 
beraten. Dies betrifft etwa die Verpflichtung der Unternehmensleitung
auf das Allgemeinwohl. "Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung 
die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens, 
insbesondere seiner Arbeitnehmer, der Aktionäre und der Allgemeinheit
es erfordern", heißt es nach Angaben der Zeitungen in einem 
Formulierungsvorschlag zur Änderung des Aktiengesetzes.
Im Gespräch sind zudem verschärfte Haftungsregeln für Aufsichtsräte. 
Setzt der Aufsichtsrat eine "unangemessene Vergütung" der Vorstände 
fest, sollen die Aufsichtsratsmitglieder finanziell herangezogen 
werden: "In diesem Fall ist der Mehrbetrag zu einer angemessenen 
Vergütung als Mindestschadensersatz zu erstatten." Ein weiterer 
Vorschlag betrifft die Kürzung von Vorstandsentgelten in 
wirtschaftlich schwierigen Zeiten. So soll der Aufsichtsrat 
verpflichtet werden, im Fall einer schlechten Unternehmensentwicklung
"die Bezüge auf eine angemessene Höhe herabzusetzen". Strittig ist, 
ob die letztgenannten Punkte wie von der SPD gefordert ebenfalls ins 
Gesetz geschrieben oder lediglich im Rahmen einer Selbstverpflichtung
("Corporate Governance Kodex") niedergelegt werden. Letzteres 
favorisieren Teile der Union. Mit einer endgültigen Einigung auf der 
heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe rechnet Poß zwar nicht. 
"Ich bin aber zuversichtlich, dass wir uns am kommenden Donnerstag 
verständigen werden", sagte der SPD-Politiker.

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