BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Studie: Unternehmen wollen Handelsregisteranzeigen in der Zeitung
Verleger: Umfrageergebnisse sprechen gegen Pläne von Bundesjustizministerin Zypries
Berlin (ots)
Für die meisten Unternehmen sind Handelsregisteranzeigen in der Zeitung eine wichtige Informationsquelle und Kommunikationsmöglichkeit. Gerade für mittelständische Betriebe sind sie unverzichtbar, wie aus einer soeben vorgelegten Studie des Hamburger Instituts BIK Umfrageforschung GmbH hervorgeht.
Die Untersuchungsergebnisse lieferten den Beweis, dass die Pläne von Bundesjustizministerin Zypries, wonach Handelsregisterbekanntmachungen künftig nur noch zentral im Internet geführt und abgerufen werden sollen, im totalen Widerspruch zu den Interessen der meisten Unternehmen stünden, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. "Gerade dem Mittelstand erweist Frau Zypries mit ihrem Vorhaben einen Bärendienst", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Zugleich würden den Zeitungen durch den Wegfall der Handelsregisterbekanntmachungen wichtige Anzeigeneinnahmen entzogen. Wirtschaft und Politik müsse daran gelegen sein, die auch für die Allgemeinheit wichtigen Informationen der Handelsregistereintragungen in der gedruckten Zeitung zu präsentieren und zugleich die Möglichkeit des Internets zu nutzen. Gerade in der Verbindung von gedruckter Information und ihrer Verlängerung ins Internet liege eine besondere Stärke der Zeitungen.
Fast 80 Prozent der befragten Unternehmen nutzen die Handelsregisterdaten in der Zeitung als wichtige Informationsquelle. Lediglich 30 Prozent geben an, im Internet zu recherchieren. Rund 70 Prozent befürchten, dass Informationen über Unternehmen nicht mehr genügend beachtet werden, wenn sie nur noch im Internet dokumentiert werden. Im Rahmen der vom BDZV initiierten Studie wurden Geschäftsführer und leitende Angestellte aus 304 bayerischen Unternehmen in den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistung und Hersteller befragt. Die Studie wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit der Mediennutzung in Bayern durchgeführt, da dort bereits auch von staatlicher Seite die Möglichkeit geschaffen wurde, Handelsregistereintragungen über das Internet abzurufen.
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