CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Bundesregierung muss sturmgeschädigten Waldbesitzern helfen
Berlin (ots)
Anlässlich einer Informationsfahrt in Baden-Württemberg wegen der Waldschäden durch den Sturm "Lothar" erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Ich habe mit Betroffenheit gesehen, welche ungeheuren Waldschäden der Sturm "Lothar" in Baden-Württemberg hinterlassen hat. Regional gesehen sind die Schäden größer als damals durch den Sturm "Wiebke" 1990; der Waldbestand vieler Waldbesitzer ist total vernichtet. Angesichts dieser Katastrophe fordere ich die Bundesregierung auf, ein Sonderprogramm zur Hilfe für die betroffenen Waldbesitzer aufzulegen, das eine Laufzeit von 4-5 Jahren und folgenden Inhalt haben muss:
Es müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Märkte zu stabilisieren. Hier muss auch die EU-Kommission tätig werden, um das Marktverhalten Frankreichs in diesem Sinne zu beeinflussen. Alle nationalen Maßnahmen wären nämlich wirkungslos, wenn Frankreich seine ungeheuren Mengen an Sturmholz plötzlich auf den Markt werfen würde.
Zur Aufarbeitung der Sturmschäden ist es auch erforderlich, dass Erleichterungen beim Transport von Rund- und Bruchholz geschaffen werden, so die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes sowie Ausnahmen von der Ferien-Reiseverordnung für bestimmte Strecken; gleichfalls die Aufhebung von Sonn- und Feiertagsfahrverboten.
Wichtig ist, dass der Bund möglichst schnell handelt, auf keinen Fall so zögerlich, wie dies letztes Jahr bei den Hochwasserschäden in Bayern und Baden-Württemberg geschehen ist. Den in Not geratenen Waldbesitzern helfen auch keine Absichtserklärungen, sondern es müssen jetzt konkrete Beschlüsse zur Hilfe gefasst werden. Falls die Bundesregierung nicht reagiert, wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragen. Die CDU/CSU wird auf jeden Fall veranlassen, dass dieses Thema im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behandelt wird.
Ich fordere von der Bundesregierung bewusst ein Sonderprogramm, weil es nicht angeht, dass sie für Hilfemaßnahmen in den Topf des Agraretats greift; diesen hat sie bereits wie eine Zitrone ausgequetscht. Daraus kann keine wirksame Hilfe kommen.
Selbstverständlich müssen auch alle steuerlichen Möglichkeiten der Hilfe überprüft werden; angesichts der großen Betroffenheit der Betriebe muss aber dabei auf das sonst übliche Gutachten verzichtet werden. Die Bundesregierung hat durch ihre Steuergesetzgebung die Waldbesitzer ohnehin belastet, jetzt ist sie angesichts des Ausmaßes der Sturmkatastrophe aufgerufen, entsprechend steuerlich zu reagieren.
Als weitere, wichtige Maßnahme muss die Bundesregierung kurzfristig zinslose Kredite gewähren, denn die einzelnen Betriebe stehen jetzt vor der ungeheueren Aufgabe, die riesigen Holzmengen aufarbeiten zu müssen.
Die vorherige Bundesregierung hat bei den Stürmen "Viviane" und "Wiebke" 1990 tatkräftig geholfen, indem sie rund 60 Mio. DM zur Verfügung gestellt hatte und zahlreiche Maßnahmen zur Erleichterung für die Waldbesitzer eingeleitet hatte. Ich fordere die Bundesregierung auf, entsprechend auch den durch den Sturm "Lothar" geschädigten Waldbesitzern Hilfe zukommen zu lassen.
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