CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Zentrale Gen-Datei erfolgreich
Berlin (ots)
Zur Funktionsfähigkeit der DNA-Analyse-Datei (Gen-Datei) und der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drs. 14/2599 und 14/2677) erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Bereits in den knapp zwei Jahren ihres Bestehens hat sich die von der damaligen CDU/CSU und F.D.P-Koalition eingerichtete zentrale Gen-Datei als effektives Mittel zur Ermittlung und Überführung von Schwerkriminellen erwiesen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hat die Bundesregierung bestätigt, dass mit Hilfe der Gen-Datei 122 Straftaten aufgeklärt bzw. Täter ermittelt werden konnten. Führend ist der Freistaat Bayern allein mit 35 Tataufklärungen. Im Jahr 1999 wurden insgesamt 22.229 Straftäter in der Gen-Datei erfasst. Da es sich bei der Gen-Datei um eine Verbundanwendung handelt, werden die Datensätze nicht zentral vom Bundeskriminalamt, sondern dezentral von den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt in die Gen-Datei eingestellt. Von dem bisher erreichten Gesamtbestand von 22.632 Personen entfallen auf Einstellungen durch den Freistaat Bayern 6.565 Personen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit jeweils ca. 3.000 Personen.
Damit steht fest: Die von uns errichtete zentrale Gen-Datei ist ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Bürger. Mit der Möglichkeit, die genetischen Profile von Tätern zu speichern, wird moderne Technik im Kampf gegen Schwerkriminelle genutzt. Das Risiko für Täter, entdeckt und überführt zu werden, steigt insbesondere bei Sexualdelikten.
Die Gen-Datei kann nicht nur helfen, in laufenden Verfahren Straftäter zu ermitteln, sondern auch Wiederholungstätern auf die Spur zu kommen. Wir sind auch davon überzeugt, dass allein die Existenz der Datei auf Straftäter abschreckend wirkt. Wer in die Datei aufgenommen ist und eine weitere Straftat begeht, bei der auch nur die geringsten Spuren, wie z.B. einen Kratzer oder Haarschuppen hinterlässt, der kann mit Hilfe der Gen-Datei überführt werden. Dieses Risiko wird so manchen Straftäter davon abhalten, erneut Straftaten zu begehen.
Bedauerlich ist, dass die von der Bundesregierung im Mai 1999 gemachte Ankündigung (auf eine frühere Kleine Anfrage von uns - Drs. 14/1084), "zum Dezember 1999 einen detailliierten Erfahrungsbericht vorzulegen" bisher nicht umgesetzt wurde. Diese rot-grüne Regierung hält es wohl nicht für nötig, ihr Versprechen auch in die Tat umzusetzen. Verwunderlich ist diese ablehnende Haltung zur Gen-Datei jedoch nicht, haben doch die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode gegen unsere Gesetze zum sogenannten "genetischen Fingerabdruck" und zur Errichtung der Gen-Datei gestimmt.
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