CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Bergmann-Pohl: Das neue Seuchenrecht - eine Reaktion auf ernsthafte epidemiologische Probleme in Deutschland
Berlin (ots)
Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Sabine Bergmann-Pohl MdB:
Der Deutsche Bundestag hat heute mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit wird für Deutschland ein einheitliches Regelungswerk für den Infektionsschutz geschaffen. Das in den Grundzügen aus dem Jahre 1961 stammende Bundesseuchengesetz sowie das auf weitere Bestimmungen verteilte Seuchenrecht werden durch das neue Infektionsschutzgesetz ersetzt. Die wesentlichen Grundlagen dafür hatte die CDU/CSU-geführte Bundesregierung durch Vorarbeiten in der vergangenen Legislaturperiode geschaffen.
Jede vierte Erkrankung in Deutschland ist infektiös verursacht. Die dadurch entstehenden Kosten sind zu einem großen Teil vermeidbar. Dabei spielt die große Mobilität und zum Teil unzureichende Prävention, insbesondere bei Auslandreisen, ebenfalls eine große Rolle. Bisher ist es in Deutschland nicht möglich, die Verteilung bestimmter Krankheiten auf Bevölkerungsgruppen oder Personenkreise zu analysieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Jahrelang wurde die Infektionsepidemiologie in Deutschland vernachlässigt, da man Infektionskrankheiten für besiegt oder besiegbar hielt. Die Tatsache, dass in den letzten zwanzig Jahren mehr als dreißig neue, oft tödlich verlaufende Infektionskrankheiten, wie z. B. AIDS oder Ebola, bekannt geworden sind, hat uns eines Besseren belehrt.
Wesentliche Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind:
Das Robert Koch-Institut wird beauftragt, in Deutschland ein epidemiologisches Netzwerk aufzubauen, indem es Aktivitäten von Bund und Ländern koordiniert und mit den entsprechenden europäischen Stellen zusammenarbeitet. Die Meldewege und der Rückfluss von Informationen werden verbessert.
Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren werden verpflichtet, in ihren Einrichtungen entstehende (nosokomiale) Infektionen zu dokumentieren. Hier hat die Regierung leider nur einen halbherzigen Schritt getan, da sie sich gegen die Einrichtung wirksamer Qualitäts- und Hygienemanagementsysteme gesperrt hat.
Das Bundesministerium für Gesundheit kann für die Bevölkerung erforderliche Schutzimpfungen per Verordnung als Erstattungsleistung der Krankenkassen festlegen. Halbherzig und dem Impfgedanken kontraproduktiv ist hierbei die Tatsache, dass diese Impfungen - entgegen den Vorschlägen der CDU/CSU - innerhalb bestehender Budgets der Ärzte erfolgen müssen.
Die Gesundheitsämter behalten ihre Schlüsselstellung bei der Gefahrenabwehr im Seuchenbereich. Sie haben sich in der Vergangenheit vor allem als erste Anlaufstellen der Bevölkerung bewährt. Die ursprünglich geplante Zerschlagung der Gesundheitsämter konnte durch die CDU/CSU verhindert werden.
Auf überflüssige Untersuchungen, wie Erstuntersuchungen von Lehrern und Erziehern sowie im Lebensmittelbereich Tätigen wird jetzt verzichtet, was zunächst überrascht. In der Sachverständigenanhörung hat sich aber ergeben, dass Erst- oder Einstellungsuntersuchungen keine dauerhafte Sicherheit vor Infektionskrankheiten gewährleisten. Arbeitgeber werden durch das Gesetz verpflichtet, regelmäßige Belehrungen durchzuführen und bei Kenntnis von Anhaltspunkten oder Tatsachen, die ein Tätigkeitsverbot begründen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gesetz verbietet in jedem Falle die Einstellung und Beschäftigung von Erkrankten oder Personen mit Krankheitsverdacht. Das Gesundheitsamt behält weiterhin seine Überwachungsfunktion.
Aber eines ist klar. Ein Gesetz kann immer nur einen Handlungsrahmen geben. Es muss an alle Beteiligte appelliert werden, den Infektionsschutz und die Meldeverpflichtung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
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