CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Keine Aufhebung der Regelungen zur Terrorismusbekämpfung
Berlin (ots)
Zur Forderung des Deutschen Anwaltsvereins und Vertretern von Bündnis 90/Die Grünen, einzelne Bestimmungen bei der Strafverfolgung zu lockern, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Für eine Aufhebung der seit Beginn der 70er Jahre zur Verbesserung der Inneren Sicherheit beschlossenen Gesetze besteht kein Anlass. Auch wenn Gesetze zeitweise nicht angewendet werden, weil die Bedrohung erfreulicherweise vorübergehend entfallen ist, kann der Rechtsstaat nicht beliebig Gesetze abschaffen und bei erneuter Bedrohungslage wieder einführen. Eine solche Praxis würde dazu führen, dass beim Eintreten künftiger Bedrohungen ein notwendiges Gesetz nicht besteht und erst in einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren neu eingeführt werden müsste. Es wäre daher allzu kurzsichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung des Terrorismus, namentlich den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und die zur Verfolgung terroristischer Vereinigungen geschaffenen strafprozessualen Normen, aufzuheben.
Es muss auch weiterhin unser Anliegen sein, die Gesellschaft wirksam vor Vereinigungen zu schützen, die auf die Begehung schwerster Straftaten gerichtet sind. Die zur Terrorismusbekämpfung geschaffenen Regelungen sind deshalb unerlässlich; die Bezeichnung des § 129a StGB als Gesinnungsstrafrecht durch die Berliner Grünen-Fraktionschefin Renate Künast liegt vor diesem Hintergrund völlig neben der Sache.
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