CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: SPD betreibt Augenwischerei - Rentenkonzept ist ein Anti-Frauen-Programm
Berlin (ots)
Zur Äußerung der stellv. Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Ursula Schmidt MdB, das Rentenkonzept der Bundesregierung sei "frauenfreundlich" antwortet die stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB:
Frau Schmidt betreibt Augenwischerei. Sie will weismachen, das Rentenkonzept der Bundesregierung sei frauenfreundlich. Aber die Tatsachen sprechen eine andere Sprache: Das Rentenkonzept der Bundesregierung ist ein Anti-Frauen-Programm. Dies haben Vertreterinnen von Frauen- und Familienverbänden wiederholt festgestellt.
Fallstrick 1: Geringeres Rentenniveau von Frauen
Die Bundesregierung plant nach neuestem Stand das Rentenniveau auf 64 % abzusenken. Nach Berechnungen der Rentenversicherungsträger ergibt sich allerdings nur ein Niveau von 61 %. Diese Niveauabsenkung trifft Frauen stärker als Männer. Denn: Maßstab für das Rentenniveau ist der Eckrentner mit 45 Versicherungsjahren. Aber Frauen haben weniger Versicherungsjahre als Männer. Im Westen kommen Frauen im Durchschnitt auf rund 25 Jahre, im Osten auf rund 35 Jahre. Das tatsächliche Rentenniveau einer Frau läge daher in Zukunft wesentlich unter den angestrebten 64 %. Sinkt das Rentenniveau, sinkt auch die Hinterbliebenenversorgung. Heute erhält eine Witwe 60 % der Erwerbsunfähigkeitsrente des Verstorbenen. Fällt das allgemeine Rentenniveau, wirkt sich dies entsprechend auf das Niveau der Witwenrente aus. Frauen werden von den Plänen der Bundesregierung also doppelt getroffen. Können Frauen die Lücken in der Altersvorsorge durch private Vorsorge schließen? Die Frage der Förderung privater Vorsorge ist für Frauen somit von entscheidender Bedeutung.
Fallstrick 2: Ungenügende Familienkomponente bei der privaten Vorsorge
Alle Menschen, insbesondere die mit geringem Einkommen und junge Familien, sollten in die Lage versetzt werden, private Vorsorge leisten zu können. Bundeskanzler Schröder will hierfür aber nur 19, 5 Mrd. DM bereitstellen. Rechnet man die Summe um, ergibt sich ein schwaches Bild: So erhält ein Ehepaar ohne Kinder eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 700 DM pro Jahr. Familien mit 2 und mehr Kindern erhalten 1000 DM. Rechnet man die Beträge auf 12 Monate runter, ergibt sich daraus für 2 Kinder eine monatliche Förderung von gerade einmal 12,50 DM im Monat pro Kind. Bei drei Kindern sind es sogar nur etwas über 8 DM pro Kind. Für Alleinerziehende sieht es noch schlechter aus. Dort beträgt die Kinderkomponente gerade einmal 6,25 DM pro Monat und Kind bei zwei Kindern. Hinzu kommt, dass Familien nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 DM gefördert werden. Bei Ledigen liegt der Betrag bei 35.000 DM. Darüber hinaus ist eine Kinderkomponente gar nicht mehr vorhanden. Wie soll es unter diesen Bedingungen jungen Familien und insbesondere Frauen, die wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig sind, möglich sein, für ihr Alter vorzusorgen?
Fallstrick 3: Witwenrente vor dem Aus?
Die SPD plant weiter, zukünftig alle privaten Einkünfte auf die Witwenrente anzurechnen. Also auch mühsam Erspartes. Die Anrechnung steht damit im Widerspruch zur Aufforderung, privat Vorsorge zu leisten. Wer spart ist im Hinterbliebenenfall der Dumme. Zusätzlich soll der Einkommensfreibetrag eingefroren werden. Das Einfrieren des Freibetrages ist für die Hinterbliebenenrente ein "Einstieg in den Ausstieg". Denn das Abkoppeln des Freibetrages von der allgemeinen Einkommensentwicklung führt dazu, dass zukünftig zunehmend mehr Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Die Witwenrente blutet aus. Frauen werden angesichts geringer eigener Renten auch weiterhin die ergänzende Witwenrente benötigen.
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