CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Lensing: Kein Einsatz embryonaler Stammzellen für das therapeutische Klonen
Berlin (ots)
Zu der Debatte um die Zulassung des therapeutischen Klonens erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Werner Lensing MdB:
Kommt der Organersatz für ein geschädigtes Herz oder eine kranke Niere bald aus einem Labor? Gibt es demnächst Blut aus der Retorte? Lässt sich die Lebenserwartung des Menschen so weit steigern, dass er beinahe unsterblich wird? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, wenn es um die Zukunft des Klonens, hier besonders des therapeutischen Klonens, geht.
Ob und inwieweit sich die Träume realisieren lassen, ist noch nicht ausreichend vorhersehbar. Gleichwohl ist es verständlich, wenn sich die konkret betroffenen Menschen Linderung ihrer Leiden auf der Basis wundersam anmutender Errungenschaften der Biomedizin erhoffen.
Hierbei gibt es jedoch nur eine Leitlinie: Forschung und Fortschritt haben dem Menschen zu dienen - nicht etwa umgekehrt!
Und gerade hier sehe ich gegenwärtig ein Hauptproblem des therapeutischen Klonens.
Derzeit wird in England darüber nachgedacht, ob menschliche Embryonen gegebenenfalls als besonders geeignete "Spender" für die zum therapeutischen Klonen benötigten Stammzellen dienen sollen. Dieses ist allerdings völlig umstritten, weil die Embryonen nach der Entnahme der Stammzellen nicht mehr entwicklungsfähig sind. Es würde also ein lebensfähiger Embryo zerstört.
Die Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes und unserer Gesellschaftsordnung verlangen zu Recht einen sehr weitreichenden Schutz des Embryos. Im Gegensatz zu einigen anderen Staaten genießt das ungeborene Leben bei uns in Deutschland großen Schutz von Anfang an. Dieser darf aus meiner Sicht auf keinen Fall preisgegeben werden.
Ich halte deshalb die Forderungen nach der Zulassung therapeutischen Klonens unter Verwendung embryonaler Stammzellen nach dem aktuellen Forschungsstand für den falschen Weg. In einem Bereich, in dem sich die Forschung erst noch am Anfang befindet, darf eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen niemals dazu führen, dass höchstrangige Rechtsgüter möglichen unverantwortlichen Illusionen geopfert werden.
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