CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Volquartz/Rachel: BAföG-Gesetzentwurf muss nachgebessert werden
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte zum neuen BAföG-Gesetzentwurf erklären die Berichterstatterin für das BAföG, Angelika Volquartz MdB, und der Obmann der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel MdB:
Mit der heutigen Vorlage der BAföG-Reform beerdigt Frau Bulmahn ihr Drei-Körbe-Modell mit einem elternunabhängigen Bildungsgeld für alle Studierenden. Wie ihr Amtsvorgänger Jürgen Rüttgers musste sie feststellen: Es ist schlicht nicht finanzierbar. Den Schwenk hin zu einer Reform im bestehenden System - wie von der CDU/CSU gefordert - hat aber erst ein Machtwort des Kanzlers bewirkt. Hätte sich die Ministerin rechtzeitig und ernsthaft mit der Kritik von CDU/CSU auseinandergesetzt, wäre ihr die peinliche Zurechtweisung erspart geblieben.
Im Grundsatz begrüßt die CDU/CSU-Fraktion den Vorschlag einer "Reform im System", der die Gefördertenquote von 21% auf über 25% anheben soll. Schon im November 1999 haben wir vorgeschlagen:
- die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Elterneinkommen
- eine angemessene Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze
- eine Begrenzung der Darlehensbelastung sowie
- eine stärkere Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten.
Unsere zentrale Kritik ist: Die Reform kommt viel zu spät. Die "Reparaturnovelle" der neuen Bundesregierung aus dem Jahr 1999 hat die Gefördertenquote nicht stabilisiert. Im Jahr 2000 fließen sogar 10% der bereitgestellten Mittel nicht ab. Hätte Frau Bulmahn sich mit ihrem Festhalten am Bildungsgeld für alle nicht "vergaloppiert", wären die Schüler und Studenten bereits ein Jahr früher in den Genuss einer verbesserten Ausbildungsförderung gekommen. Gewonnen hat dabei nur der Finanzminister, der nach dem Motto "Sparen durch Verzögern" viel Geld zu Lasten der Jugendlichen gespart hat.
Allerdings enthält der Gesetzentwurf noch eine Reihe von Mängeln, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden müssen. Unsere zentralen Forderungen sind:
- Die Studienabschlussförderung darf nicht ausschließlich als Bankdarlehen erfolgen, wenn die Examensphase direkt an die Regelstudienzeit anschließt.
- Die Deckelung der Darlehensbelastung auf 20.000 DM ist leistungsfeindlich, denn gute Examensergebnisse werden bei vielen nicht mehr honoriert. Besser ist unsere Vorschlag, den monatlichen Darlehensanteil zu reduzieren.
- Die Freibeträge für Waisengeld und Waisenrenten müssen deutlich erhöht werden.
Fazit: Wir beglückwünschen die Bundesregierung, dass sie die Grundstruktur des Gesetzentwurfes von uns übernommen hat. Zum Wohle der Schüler und Studenten fordern wir aber eine Nachbesserung in zentralen Punkten.
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