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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Die Zahl der Asylbewerber ist wieder gestiegen. Die Bundesregierung muss handeln!

Berlin (ots)

Zum Zusammenhang zwischen staatlichen
Sozialleistungen sowie Rechtsgewährungen und steigenden
Asylbewerberzahlen erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Wolfgang Bosbach MdB:
Im Januar 2001 haben 7.583 Asylbewerber einen neuen Asylantrag
gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum
Vorjahresmonat um ca. 15 % und im Vergleich zum Vormonat Dezember
2000 sogar um 27 % gestiegen. Diese Steigerungsraten beweisen, dass
die Bundesrepublik Deutschland - nach wie vor - ein Hauptzielland für
Asylbewerber aus aller Welt ist.
Unser Problem sind nicht diejenigen, die tatsächlich politisch
verfolgt sind, sondern solche Asylbewerber, die sich zwar auf
politische Verfolgung im Herkunftsland berufen, tatsächlich jedoch
ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland
einreisen. Dies belegen auch die - nach wie vor - sehr geringen
Anerkennungsquoten. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge (BAFl) entschied nur 3.128, also ca. 3 %, der im Jahr
2000 bearbeitenden Anträge positiv, weiteren 8.318 Antragstellern (8
%) wurde Abschiebeschutz gemäß Paragraph 51 Ausländergesetz gewährt.
Angesichts dieser auch im europäischen Vergleich außerordentlich
niedrigen Anerkennungsquoten müssen wir alles unterlassen, was den
Anreiz weiter erhöhen könnte, aus rein wirtschaftlichen Gründen unter
Berufung auf das Asylrecht nach Deutschland einzureisen.
Dies gilt auch im Hinblick auf die asylrechtlichen Entwicklungen
in anderen Ländern der Europäischen Union, beispielsweise in Belgien
und Großbritannien.
Die Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung, mit Wirkung zum
1.6.2000 für diejenigen Asylbewerber, die sich schon länger als 3
Jahre in Deutschland aufhalten, den ihnen gewährten Sozialhilfesatz
von zunächst 80 % auf dann 100 % aufzustocken sowie die Aufhebung des
Arbeitsverbotes für solche Asylbewerber, die sich länger als ein Jahr
in Deutschland aufhalten, sind vor diesem Hintergrund
kontraproduktiv. Sie mindern nicht den Anreiz, aus wirtschaftlichen
Gründen unter Berufung auf angebliche politische Verfolgung gemäß
Artikel 16a Grundgesetz einen Asylantrag zu stellen, vielmehr wird
dieser Anreiz noch erhöht.
Derjenige Asylbewerber, der weiß, dass er nach einer
Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren einen erhöhten
Sozialhilfesatz bezieht, wird alles unternehmen, um so lange wie
möglich im Land zu bleiben.
Und wenn der Staat nach bloßem Fristablauf auch dann eine
Arbeitserlaubnis erteilt, wenn dem Asylantrag im Verwaltungsverfahren
nicht stattgegeben wurde, dann setzt er gegenüber den Asylbewerbern
widersprüchliche Signale: Die Asylbewerber werden  alles unternehmen,
um die Rechtskraft der ablehnenden Verwaltungsentscheidung so lange
wie eben möglich hinauszuzögern. Zwar würden die Sozialhilfeträger
durch die Erzielung eines Erwerbseinkommens entlastet, gleichzeitig
dürfte jedoch die Rückführung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber
noch weiter erschwert werden, als dies bislang schon der Fall ist.
Diese Rechtsänderungen müssen wieder rückgängig gemacht werden.
Offensichtlich will die rot-grüne Bundesregierung nicht zur Kenntnis
nehmen, dass es zwischen staatlichen Sozialleistungen und
Rechtsgewährungen einerseits und der Anzahl von Asylbewerbern
andererseits einen engen Zusammenhang gibt. Wer diesen
Sachzusammenhang leugnet, verkennt sowohl die eigenen
innerstaatlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte als
auch die Entwicklungen in einigen Nachbarländern der Europäischen
Union.
Im vergangenen Jahr hat Großbritannien erstmals mehr Asylbewerber
aufgenommen als die Bundesrepublik Deutschland. Als Grund für diese
Entwicklung sieht man in Großbritannien nicht nur die angelsächsische
Rechtstradition, ohne Personalausweis leben zu dürfen, sondern auch
den Umstand, dass es Asylbewerbern dort bereits nach sechs Monaten
erlaubt wird, offiziell eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Im vergangenen Jahr hat das Nachbarland Belgien - im Vergleich zur
Einwohnerzahl - fast dreimal so viel Asylbewerber aufgenommen wie
Deutschland. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die belgische
Regierung unter Premier Guy Verhofstadt (Liberale) das Asylrecht mit
Wirkung zum 1. Januar 2001 drastisch verschärft hat. Asylbewerber
bekommen dort seit dem 1. Januar 2001 keine finanzielle Unterstützung
mehr. Statt bisher umgerechnet 1.050 DM pro Monat erhalten sie nun
Sachleistungen, dazu zählt vor allem die Unterbringung in vom Staat
bereitgestellten Flüchtlingsheimen. Seit dieser Rechtsänderung ist
die Zahl der Asylantragsteller in Belgien deutlich zurückgegangen.
Auch die Entwicklung im Nachbarland Belgien beweist, dass es
zwischen Sozialleistungen und Rechtsgewährungen einerseits und der
Anzahl der Asylanträge andererseits einen engen Zusammenhang gibt.
Wer - wie die rot-grüne Bundesregierung - angesichts dieser
Entwicklung weitere wirtschaftliche und rechtliche Anreize schafft,
aus wirtschaftlichen Gründen unter Berufung auf das Asylrecht in die
Bundesrepublik Deutschland einzureisen, verschärft schon jetzt
vorhandene Probleme beim Asylrecht und in der Asylpraxis anstatt
diese zu lösen.
Die Bundesregierung muss handeln und zwar so rasch als möglich!

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Fax: (030) 227-56660
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