CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Die Zahl der Asylbewerber ist wieder gestiegen. Die Bundesregierung muss handeln!
Berlin (ots)
Zum Zusammenhang zwischen staatlichen Sozialleistungen sowie Rechtsgewährungen und steigenden Asylbewerberzahlen erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Im Januar 2001 haben 7.583 Asylbewerber einen neuen Asylantrag gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahresmonat um ca. 15 % und im Vergleich zum Vormonat Dezember 2000 sogar um 27 % gestiegen. Diese Steigerungsraten beweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland - nach wie vor - ein Hauptzielland für Asylbewerber aus aller Welt ist.
Unser Problem sind nicht diejenigen, die tatsächlich politisch verfolgt sind, sondern solche Asylbewerber, die sich zwar auf politische Verfolgung im Herkunftsland berufen, tatsächlich jedoch ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einreisen. Dies belegen auch die - nach wie vor - sehr geringen Anerkennungsquoten. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) entschied nur 3.128, also ca. 3 %, der im Jahr 2000 bearbeitenden Anträge positiv, weiteren 8.318 Antragstellern (8 %) wurde Abschiebeschutz gemäß Paragraph 51 Ausländergesetz gewährt.
Angesichts dieser auch im europäischen Vergleich außerordentlich niedrigen Anerkennungsquoten müssen wir alles unterlassen, was den Anreiz weiter erhöhen könnte, aus rein wirtschaftlichen Gründen unter Berufung auf das Asylrecht nach Deutschland einzureisen.
Dies gilt auch im Hinblick auf die asylrechtlichen Entwicklungen in anderen Ländern der Europäischen Union, beispielsweise in Belgien und Großbritannien.
Die Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung, mit Wirkung zum 1.6.2000 für diejenigen Asylbewerber, die sich schon länger als 3 Jahre in Deutschland aufhalten, den ihnen gewährten Sozialhilfesatz von zunächst 80 % auf dann 100 % aufzustocken sowie die Aufhebung des Arbeitsverbotes für solche Asylbewerber, die sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, sind vor diesem Hintergrund kontraproduktiv. Sie mindern nicht den Anreiz, aus wirtschaftlichen Gründen unter Berufung auf angebliche politische Verfolgung gemäß Artikel 16a Grundgesetz einen Asylantrag zu stellen, vielmehr wird dieser Anreiz noch erhöht.
Derjenige Asylbewerber, der weiß, dass er nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren einen erhöhten Sozialhilfesatz bezieht, wird alles unternehmen, um so lange wie möglich im Land zu bleiben.
Und wenn der Staat nach bloßem Fristablauf auch dann eine Arbeitserlaubnis erteilt, wenn dem Asylantrag im Verwaltungsverfahren nicht stattgegeben wurde, dann setzt er gegenüber den Asylbewerbern widersprüchliche Signale: Die Asylbewerber werden alles unternehmen, um die Rechtskraft der ablehnenden Verwaltungsentscheidung so lange wie eben möglich hinauszuzögern. Zwar würden die Sozialhilfeträger durch die Erzielung eines Erwerbseinkommens entlastet, gleichzeitig dürfte jedoch die Rückführung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber noch weiter erschwert werden, als dies bislang schon der Fall ist.
Diese Rechtsänderungen müssen wieder rückgängig gemacht werden. Offensichtlich will die rot-grüne Bundesregierung nicht zur Kenntnis nehmen, dass es zwischen staatlichen Sozialleistungen und Rechtsgewährungen einerseits und der Anzahl von Asylbewerbern andererseits einen engen Zusammenhang gibt. Wer diesen Sachzusammenhang leugnet, verkennt sowohl die eigenen innerstaatlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte als auch die Entwicklungen in einigen Nachbarländern der Europäischen Union.
Im vergangenen Jahr hat Großbritannien erstmals mehr Asylbewerber aufgenommen als die Bundesrepublik Deutschland. Als Grund für diese Entwicklung sieht man in Großbritannien nicht nur die angelsächsische Rechtstradition, ohne Personalausweis leben zu dürfen, sondern auch den Umstand, dass es Asylbewerbern dort bereits nach sechs Monaten erlaubt wird, offiziell eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Im vergangenen Jahr hat das Nachbarland Belgien - im Vergleich zur Einwohnerzahl - fast dreimal so viel Asylbewerber aufgenommen wie Deutschland. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die belgische Regierung unter Premier Guy Verhofstadt (Liberale) das Asylrecht mit Wirkung zum 1. Januar 2001 drastisch verschärft hat. Asylbewerber bekommen dort seit dem 1. Januar 2001 keine finanzielle Unterstützung mehr. Statt bisher umgerechnet 1.050 DM pro Monat erhalten sie nun Sachleistungen, dazu zählt vor allem die Unterbringung in vom Staat bereitgestellten Flüchtlingsheimen. Seit dieser Rechtsänderung ist die Zahl der Asylantragsteller in Belgien deutlich zurückgegangen.
Auch die Entwicklung im Nachbarland Belgien beweist, dass es zwischen Sozialleistungen und Rechtsgewährungen einerseits und der Anzahl der Asylanträge andererseits einen engen Zusammenhang gibt. Wer - wie die rot-grüne Bundesregierung - angesichts dieser Entwicklung weitere wirtschaftliche und rechtliche Anreize schafft, aus wirtschaftlichen Gründen unter Berufung auf das Asylrecht in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, verschärft schon jetzt vorhandene Probleme beim Asylrecht und in der Asylpraxis anstatt diese zu lösen.
Die Bundesregierung muss handeln und zwar so rasch als möglich!
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell