CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Meckelburg: Chance zur besseren Nutzung der Zeitarbeit vertan
Berlin (ots)
Anläßlich der gestrigen Ablehnung des Gesetzentwurfs der Union zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Rot-Grün erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Wolfgang Meckelburg MdB:
Trotz der demographischen Entwicklungen, die einen jährlichen Rückgang der Arbeitslosenzahlen garantiert (jedes Jahr gehen ca. 200.000 Arbeitnehmer mehr in Rente, als junge Arbeitnehmer nachkommen) und einer geschönten Statistik (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden mitgezählt), haben wir in Deutschland derzeit über 4 Mio. Arbeitslose. Dieses Ergebnis ist ein Armutszeugnis für Rot-Grün. Dennoch weigert sich die Koalition, innovative Maßnahmen zu ergreifen, die den Arbeitsmarkt auflockern und mehr Menschen in Beschäftigung bringen könnten. Das hat die Koalition mit ihrer Ablehnung des CDU/CSU-Gesetzentwurfs zu einem 1. Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Ausschuss einmal mehr belegt.
Das Instrument der Zeitarbeit ist ein dynamisierendes Element für den Arbeitsmarkt. Das beweisen unsere europäischen Nachbarn. So beruht das niederländische "Arbeitsmarktwunder" zu einem wesentlichen Teil auf der Wachstumsbranche "Zeitarbeit". Während dort der Anteil der Zeitarbeitnehmer rd. 4,6% beträgt, nimmt sich der Vergleichswert für Deutschland mit nur 0,7 % sehr dürftig aus. Dabei hätte die Branche Unterstützung verdient, denn bereits jetzt werden rd. 30% der Zeitarbeitnehmer anschließend von ihrem Entleiher in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen. Doch nicht nur diese Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt zeichnet die Zeitarbeit aus, sondern auch ihre Komplementärfunktion zu einem wirkungsvollen Abbau des so häufig beklagten Überstundenbergs. In einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf haben selbst von der Koalition benannte Sachverständige erklärt, dass durch den Gesetzentwurf soziale Nachteile für die Arbeitnehmer nicht zu erwarten seien. Unsere Vorschläge sind:
1. Die zulässige Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers an denselben Entleiher wird von 12 Monate auf 36 Monate erweitert. Dies ermöglicht das Instrument der Leiharbeit auch für höher qualifizierte Arbeitnehmer und zur Vertretung bei Erziehungsurlaub einzusetzen.
2. Bisher darf die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher mit der Dauer der erstmaligen Überlassung an einen Entleiher nicht übereinstimmen. Dieses sog. "Synchronisationsverbot" wird aufgehoben. Damit erhalten auch solche Menschen die Chance auf einen Einstieg in einen Job, für die zum Zeitpunkt des Verleihs nur ein Auftrag vorliegt.
3. Die Beschränkung für befristete Arbeitsverträge zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher wird abgeschafft. Damit werden die Verleiher mit allen anderen Arbeitgebern gleichgestellt.
Auch die Bundesregierung kommt in ihrem 9. Expertenbericht zur Arbeitnehmerüberlassung zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung der legalen Arbeitnehmerüberlassung für die deutsche Wirtschaft gewachsen ist und sich durch ihre Vermittlungsfunktion in den regulären Arbeitsmarkt für Arbeitslose auszeichnet. Da kann man nur hoffen, dass die Bundesregierung ihre Berichte demnächst auch liest.
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