CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt/Wülfing: Illegaler
Betätigung im Baugewerbe muss schnellstmöglich Einhalt geboten werden
Berlin (ots)
Zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates "Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe", äußern die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB, und die Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:
Der Wegfall der EU-Binnengrenzen und die größere Durchlässigkeit der EU-Außengrenzen hat zu einer deutlichen Zunahme von Fällen illegaler Betätigung besonders auf dem deutschen Baumarkt geführt.
Deutsche Baufirmen klagen über zunehmende illegale Konkurrenz von inländischen und ausländischen Scheinselbständigen oder Subunternehmern, die weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohn- oder Umsatzsteuer abführen und dadurch Angebote unter Marktpreis abgeben können. Diese Konkurrenz nimmt inzwischen einen solchen Umfang ein, dass eine große Zahl deutscher Firmen, die gesetzestreu Steuern und Sozialversicherungsabgaben entrichten, Pleite gehen.
Ausschreibungsangebote, ob öffentlich oder privat, werden von Generalunternehmern zu Dumpingpreisen abgegeben, weil sie - wissentlich oder unwissentlich - illegale Subunternehmen beschäftigen. Diese Subunternehmen werden sofort nach Auftragsausführung wieder aufgelöst, ohne dass man ihrer habhaft werden kann.
Leider sind alle Bemühungen um eine einheitliche EU-weite Regelung gescheitert. Inzwischen haben die Niederlande, Belgien, Großbritannien und Irland nationale Regelungen, wie z.B. einen pauschalen Vorausabzug von einem Teil der Steuern und Sozialabgaben, zur Eindämmung illegaler Betätigung auf dem Bausektor geschaffen.
Die rot-grüne Bundesregierung ist mit ihrem 25%igen Pflichtsteuerabzug für ausländische Werksvertragsunternehmen im Steuerentlastungsgesetz an dem von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren 1999 gescheitert. Trotz der immer rascher ansteigenden illegalen Betätigung im Bausektor schaut sie weiter untätig zu, wie die deutsche Bauwirtschaft den Bach heruntergeht.
Das CDU/FDP-regierte Hessen hat auf diese Situation reagiert und Ende letzten Jahres mit Unterstützung der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrat einen EU-konformen Gesetzentwurf zur Einführung eines 15%igen Pflichtabzugsverfahren für Steuern aus inländischen wie ausländischen Subunternehmer-Verträgen eingebracht.
Die Deutsche Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fordern vehement, diese gesetzliche Regelung zum Schutz vor illegaler Konkurrenz auf den Weg zu bringen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt diese Forderung, endlich gesetzliche Fakten zu schaffen, um illegale Scheinfirmen vom deutschen Baumarkt zu vertreiben.
Einige Unklarheiten im Gesetz müssen noch verbessert werden, damit z. B. nur Unternehmen und nicht auch jeder private Mietwohnungsbesitzer sich dem bürokratisch relativ aufwendigen Steuerabzugsverfahren unterziehen muss. Aber die Mühe lohnt, wenn wir für die durch internationale Konkurrenz hart gebeutelte deutsche Bauwirtschaft legale Wettbewerbsbedingungen schaffen wollen.
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