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Hasselfeldt/Wülfing: Illegaler Betätigung im Baugewerbe muss schnellstmöglich Einhalt geboten werden

Berlin (ots)

Zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf des
Bundesrates "Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe", äußern
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB, und die Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:
Der Wegfall der EU-Binnengrenzen und die größere Durchlässigkeit
der EU-Außengrenzen hat zu einer deutlichen Zunahme von Fällen
illegaler Betätigung besonders auf dem deutschen Baumarkt geführt.
Deutsche Baufirmen klagen über zunehmende illegale Konkurrenz von
inländischen und ausländischen Scheinselbständigen oder
Subunternehmern, die weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohn-
oder Umsatzsteuer abführen und dadurch Angebote unter Marktpreis
abgeben können. Diese Konkurrenz nimmt inzwischen einen solchen
Umfang ein, dass eine große Zahl deutscher Firmen, die gesetzestreu
Steuern und Sozialversicherungsabgaben entrichten, Pleite gehen.
Ausschreibungsangebote, ob öffentlich oder privat, werden von
Generalunternehmern zu Dumpingpreisen abgegeben, weil sie -
wissentlich oder unwissentlich - illegale Subunternehmen
beschäftigen. Diese Subunternehmen werden sofort nach
Auftragsausführung wieder aufgelöst, ohne dass man ihrer habhaft
werden kann.
Leider sind alle Bemühungen um eine einheitliche EU-weite Regelung
gescheitert. Inzwischen haben die Niederlande, Belgien,
Großbritannien und Irland nationale Regelungen, wie z.B. einen
pauschalen Vorausabzug von einem Teil der Steuern und Sozialabgaben,
zur Eindämmung illegaler Betätigung auf dem Bausektor geschaffen.
Die rot-grüne Bundesregierung ist mit ihrem 25%igen
Pflichtsteuerabzug für ausländische Werksvertragsunternehmen im
Steuerentlastungsgesetz an dem von der EU-Kommission eingeleiteten
Vertragsverletzungsverfahren 1999 gescheitert. Trotz der immer
rascher ansteigenden illegalen Betätigung im Bausektor schaut sie
weiter untätig zu, wie die deutsche Bauwirtschaft den Bach
heruntergeht.
Das CDU/FDP-regierte Hessen hat auf diese Situation reagiert und
Ende letzten Jahres mit Unterstützung der Bundesländer Bayern und
Baden-Württemberg im Bundesrat einen EU-konformen Gesetzentwurf zur
Einführung eines 15%igen Pflichtabzugsverfahren für Steuern aus
inländischen wie ausländischen Subunternehmer-Verträgen eingebracht.
Die Deutsche Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fordern
vehement, diese gesetzliche Regelung zum Schutz vor illegaler
Konkurrenz auf den Weg zu bringen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
unterstützt diese Forderung, endlich gesetzliche Fakten zu schaffen,
um illegale Scheinfirmen vom deutschen Baumarkt zu vertreiben.
Einige Unklarheiten im Gesetz müssen noch verbessert werden, damit
z. B. nur Unternehmen und nicht auch jeder private
Mietwohnungsbesitzer sich dem bürokratisch relativ aufwendigen
Steuerabzugsverfahren unterziehen muss. Aber die Mühe lohnt, wenn wir
für die durch internationale Konkurrenz hart gebeutelte deutsche
Bauwirtschaft legale Wettbewerbsbedingungen schaffen wollen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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