CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Rot/Grün auf dem Kreuzzug
gegen die guten Sitten
Berlin (ots)
Zu dem Gesetzentwurf der Regierungskoalitionen zur sogenannten Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Unionsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Prostitution verstößt gegen die guten Sitten. Daran wird auch das vorliegende Gesetz nichts ändern. Ein mit der heißen Nadel gestricktes Gesetz, das lediglich die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhebt und die Betreiber von Luxus-Bordellen und Sauna-Clubs in den Kreis der ehrenwerten Arbeitgeber aufnehmen will, nutzt letztendlich den Prostituierten weniger als dass es ihnen schadet.
Das eigentliche Problem der Achtung der Menschenwürde und der fehlenden sozialen Absicherung in den staatlichen Versicherungssystemen geht der Gesetzentwurf nämlich nicht offensiv an. Wie die Erfahrungen in den Niederlanden zeigen, wird sich ein Großteil der Prostituierten der Sozialabgabenpflicht entziehen. Auch die Bordellbetreiber dürften wenig erfreut sein, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zahlen zu müssen. Im Gegenteil: Die Prostituierten werden durch Flucht in Schwarzarbeit und Illegalität versuchen, sich der Sozialversicherungspflicht zu entziehen. Die Zuhälter und Förderer der Prostitution üben zukünftig erheblichen Druck auf die Prostituierten aus, um sich nicht in die Sozialabgabenpflichtigkeit begeben zu müssen.
Der gesetzestechnische und rechtssystematische Ansatz ist falsch. Menschenwürdige Beschäftigungsbedingungen für Prostituierte können und müssen durch erhebliche Anstrengungen in Sachen Gesundheitsschutz und Gewaltschutz erreicht werden. Es ist der falsche Weg, das Milieu, in dem Prostituierte immer noch zu einem Großteil arbeiten müssen, staatlicherseits zu entkriminalisieren und somit nicht mehr den Tatsachen gerecht zu werden. Es müssen vielmehr präventive und repressive Maßnahmen und Angebote bereitgestellt werden, die dazu führen, dass die Prostituierte auch nach dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht bleibt, was sie stets war: eine Ware.
Statt die erhebliche gesellschaftliche Doppelmoral aufzuzeigen und die Problematik des zweifelhaften, aber starken Nachfrageverhaltens von Freiern offen zu problematisieren und zu stigmatisieren, meint Rot/Grün, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf alles getan zu haben. Rechts- und Sozialexperten schlagen nicht ohne Grund die Hände über dem Kopf zusammen. Man kann die Problematik der Prostituierten nicht nahtlos in das bestehende System des Arbeits- und Sozialrechts einpassen.
Es wird Probleme auf der dienstvertraglichen Seite, zum Beispiel beim Kündigungsrecht geben, auf der Seite der Arbeitslosen-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der strafrechtliche Zugriff auf diejenigen, denen nunmehr unter Missachtung der Würde der Prostituierten größere Möglichkeiten eröffnet werden, kriminelles und gewalttätiges Handeln im Umfeld von Prostitution zu verschleiern, wird erheblich erschwert.
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