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Eichhorn: Rot/Grün auf dem Kreuzzug gegen die guten Sitten

Berlin (ots)

Zu dem Gesetzentwurf der Regierungskoalitionen zur
sogenannten Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der
Prostituierten erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der Unionsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Prostitution verstößt gegen die guten Sitten. Daran wird auch das
vorliegende Gesetz nichts ändern. Ein mit der heißen Nadel
gestricktes Gesetz, das lediglich die Sittenwidrigkeit der
Prostitution aufhebt und die Betreiber von Luxus-Bordellen und
Sauna-Clubs in den Kreis der ehrenwerten Arbeitgeber aufnehmen will,
nutzt letztendlich den Prostituierten weniger als dass es ihnen
schadet.
Das eigentliche Problem der Achtung der Menschenwürde und der
fehlenden sozialen Absicherung in den staatlichen
Versicherungssystemen geht der Gesetzentwurf nämlich nicht offensiv
an. Wie die Erfahrungen in den Niederlanden zeigen, wird sich ein
Großteil der Prostituierten der Sozialabgabenpflicht entziehen. Auch
die Bordellbetreiber dürften wenig erfreut sein, die
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zahlen zu müssen. Im
Gegenteil: Die Prostituierten werden durch Flucht in Schwarzarbeit
und Illegalität versuchen, sich der Sozialversicherungspflicht zu
entziehen. Die Zuhälter und Förderer der Prostitution üben zukünftig
erheblichen Druck auf die Prostituierten aus, um sich nicht in die
Sozialabgabenpflichtigkeit begeben zu müssen.
Der gesetzestechnische und rechtssystematische Ansatz ist falsch.
Menschenwürdige Beschäftigungsbedingungen für Prostituierte können
und müssen durch erhebliche Anstrengungen in Sachen Gesundheitsschutz
und Gewaltschutz erreicht werden. Es ist der falsche Weg, das Milieu,
in dem Prostituierte immer noch zu einem Großteil arbeiten müssen,
staatlicherseits zu entkriminalisieren und somit nicht mehr den
Tatsachen gerecht zu werden. Es müssen vielmehr präventive und
repressive Maßnahmen und Angebote bereitgestellt werden, die dazu
führen, dass die Prostituierte auch nach dem vorgelegten
Gesetzentwurf nicht bleibt, was sie stets war: eine Ware.
Statt die erhebliche gesellschaftliche Doppelmoral aufzuzeigen und
die Problematik des zweifelhaften, aber starken Nachfrageverhaltens
von Freiern offen zu problematisieren und zu stigmatisieren, meint
Rot/Grün, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf alles getan zu haben.
Rechts- und Sozialexperten schlagen nicht ohne Grund die Hände über
dem Kopf zusammen. Man kann die Problematik der Prostituierten nicht
nahtlos in das bestehende System des Arbeits- und Sozialrechts
einpassen.
Es wird Probleme auf der dienstvertraglichen Seite, zum Beispiel
beim Kündigungsrecht geben, auf der Seite der Arbeitslosen-, Unfall-,
Kranken- und Pflegeversicherung. Der strafrechtliche Zugriff auf
diejenigen, denen nunmehr unter Missachtung der Würde der
Prostituierten größere Möglichkeiten eröffnet werden, kriminelles und
gewalttätiges Handeln im Umfeld von Prostitution zu verschleiern,
wird erheblich erschwert.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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