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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag - Meilenstein mit Defiziten

Berlin (ots)

Anlässlich des 10. Jahrestages der Unterzeichnung
des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 gab
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, der polnischen
Nachrichtenagentur PAP folgendes Interview:
PAP:
Hat sich der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag vom
17.06.1991 in den vergangenen 10 Jahren bewährt? In welchen Bereichen
kann man von Erfolg sprechen, auf welchen Gebieten sind die
Bestimmungen des Vertrages bis heute nicht erfüllt worden?
Koschyk:
Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag ist ein Meilenstein in
den bilateralen Beziehungen und hat sich in seinen Grundzügen
bewährt. Der Vertrag führte zu einer Förderung und Vertiefung
freundschaftlicher deutsch-polnischer Beziehungen, zu einer Belebung
des Jugendaustausches, der regionalen Zusammenarbeit und zu einer
Förderung der Integration Polens in europäische und transatlantische
Strukturen. Darüber hinaus markierte er gerade bei der Frage der
deutschen Minderheit in Polen einen Wendepunkt in den
deutsch-polnischen Beziehungen, der bereits durch die am 14. November
1989 von Bundeskanzler Helmut Kohl und dem polnischen
Ministerpräsidenten Tadeusz Mazowiecki unterzeichnet Gemeinsame
Erklärung eingeleitet worden war.
PAP:
Welche Handlungen auf der polnischen Seite halten Sie in der
nächsten Zukunft für besonders dringend?
Koschyk:
Allerdings gibt es beim Vollzug des Nachbarschaftsvertrages
Defizite, die im Rahmen des guten deutsch-polnischen
Nachbarschaftsverhältnisses offen angesprochen werden müssen. Im
Sinne des Geistes des Vertrages halte ich es für erforderlich, dass
diese Fragen in absehbarer Zeit einer Lösung zugeführt werden. Ich
meine hier vor allem
  • die Notwendigkeit einer abschließenden Bestandsaufnahme und baldigen Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter,
  • die Einführung topographischer Bezeichnungen in Siedlungsgebieten der deutschen Minderheit in Polen auch in deutscher Sprache, was nach dem am 8. Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetz über die polnische Sprache möglich ist, wonach "Namen und Texte in polnischer Sprache (...) auch (...) durch fremdsprachliche Übersetzungen ergänzt werden (können)",
  • eine humanitäre Lösung durch die Regierungen beider Länder zugunsten von Rentenempfängern der deutschen Minderheit, die aufgrund der Nichtanerkennung deutscher Wehrdienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangenschaft und Zeiten in polnischen Internierungs- und Arbeitslagern nach 1945 im polnischen Rentenrecht nur eine geringfügige Rente erhalten,
  • die Erarbeitung eines Sofortprogramms durch die Regierung beider Länder, das für die nächsten Jahre konkrete Schritte zur Ausweitung des muttersprachlichen Unterrichtes für die deutsche Minderheit in Polen vorsieht,
  • die Möglichkeit, dass sich deutsche Bürger im Hinblick auf die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union in Polen niederlassen und dass sie dort ungehindert Immobilien erwerben können, und
  • die stärkere Einbeziehung der Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen, der deutschen Minderheit in der Republik Polen und der in Deutschland lebenden Polen bei den regelmäßigen Konsultationen über eine Weiterentwicklung und Vertiefung der bilateralen Beziehungen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag die hier von
mir genannten Defizite aufgezählt und die Bundesregierung
aufgefordert, sich gegenüber der polnischen Seite für eine Lösung
einzusetzen. Dieser Antrag hat zwar im Deutschen Bundestag keine
Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung und andere Fraktionen haben in
der Debatte vom 11. Mai 2001 jedoch diese Anliegen für berechtigt
erklärt. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, sie gegenüber
der polnischen Seite anzusprechen.
PAP:
Was verstehen Sie unter dem Recht auf Niederlassungsfreiheit für
deutsche Heimatvertriebene? Handelt es sich um die Möglichkeit, eine
Wohnung bzw. ein Haus mit Grundstück zu kaufen, oder sollten die
polnischen Behörden besondere Erleichterungen für diese Gruppe
schaffen?
Koschyk:
In dem Briefwechsel zum deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag
wird erklärt, dass die polnische Seite in Anbetracht eines polnischen
Beitritts zur Europäischen Union zunehmend Möglichkeiten schaffen
wolle, auch deutschen Bürgern eine Niederlassung in der Republik
Polen zu erleichtern, wenn sie dies wünschen. Diese zugesagte
Bereitschaft der polnischen Seite darf die deutschen
Heimatvertriebenen nicht ausschließen. Es dient der Verbesserung der
deutsch-polnischen Beziehungen, wenn die polnische Seite sensibel mit
dem Wunsch deutscher Heimatvertriebener umgeht, in ihrer alten Heimat
Immobilien erwerben zu können.
PAP:
Wird die Vermögensfrage, die vom Nachbarschaftsvertrag
ausgeschlossen wurde, in der Zukunft eine Rolle in den
deutsch-polnischen Beziehungen spielen? Sollte Polen im
Reprivatisierungsgesetz dieses Problem berücksichtigen oder in einer
anderen Form das anpacken?
Koschyk:
Die Eigentums- und Vermögensfrage ist durch den
Nachbarschaftsvertrag unberührt geblieben. Die damalige ebenso wie
die gegenwärtige Bundesregierung konnte in dieser Frage keinen
Verzicht aussprechen. Andere ostmittel-, südost- und
nordosteuropäische Staaten wie Ungarn, Kroatien, Rumänien sowie die
baltischen Staaten haben diesbezüglich bereits symbolische Maßnahmen
ergriffen. Polen könnte die völkerrechtlich offene Eigentums- und
Vermögensfrage dadurch entkrampfen, dass es zu symbolischen Gesten
gegenüber den deutschen Heimatvertriebenen bereit wäre. Die große
Mehrheit der Heimatvertriebenen denkt realistisch und weiß, dass man
der polnischen Seite dabei nichts Unmögliches abverlangen kann. Auch
eine offizielle Anerkennung des erlittenen Vertreibungsunrechts und
eine moralische Rehabilitierung durch die polnische Seite würden zu
einer Entspannung der offenen Eigentums- und Vermögensfrage
beitragen.

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Fax: (030) 227-56660
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