CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Verbraucherinsolvenz vereinfacht -
Restschuldbefreiung erleichtert
Berlin (ots)
Zur abschließenden Beratung einer Insolvenzrechtsänderung im Rechtsausschuss erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine Änderung der Insolvenzordnung beschlossen.
Bei der Verbraucherinsolvenz, die über eine Restschuldbefreiung überschuldeten Bürgern einen Weg aus der Schuldenfalle eröffnet, werden jetzt die Verfahrenskosten gestundet. Bislang wurde in vielen Fällen eine Eröffnung des Verfahrens überhaupt mangels Masse abgelehnt, der Weg in die Restschuldbefreiung damit gar nicht erst eröffnet. Prozesskostenhilfe wurde in den meisten Fällen verweigert.
Die Verfahrensdauer und der Fristbeginn für die sogenannte Wohlverhaltensphase (Abtretung aller Einkommen über der Pfändungsfreigrenze) führte bislang zu deren effektiver Dauer von 9 bis 10 Jahren.
Durch eine Vorverlegung des Fristbeginns und eine Verkürzung auf 6 Jahre werden es künftig die ursprünglich vom Gesetzgeber gewollten ca. 7 Jahre sein.
Die Union hat diesen Änderungen zugestimmt, weil anderenfalls ein wesentlicher Teil der von ihr seinerzeit wesentlich gestalteten Insolvenzrechtsreform leergelaufen wäre.
Herr Beck von den Grünen reklamiert dies allein für die Koalition. Es wäre schön gewesen, wenn Herr Beck auch bei den Beratungen im Ausschuss zugegen gewesen wäre.
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