CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Mittelstand zahlt die Zeche für
das neue rot-grüne Betriebsverfassungsgesetz
Berlin (ots)
Zur heutigen abschließenden Lesung des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Bundestag erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hansjürgen Doss MdB:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes beinhaltet entgegen der bewährten bisherigen Partnerschaft eine einseitige massive Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung.
Damit verbunden ist eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Betriebsinhabers bzw. der Unternehmensleitung.
Das Wahlverfahren dient der Installierung von Betriebsräten von außen auch gegen den Wunsch der Belegschaft und führt zur Diskriminierung von Minderheiten. Damit sollen die bröckelnden Bastionen der DGB-Gewerkschaften in den Betrieben gefestigt werden.
Walter Riester hat die gewerkschaftsideologische Funktion der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes nie geleugnet: Damit sollen die weißen Flecken auf der Karte der Mitbestimmung in Deutschland beseitigt werden. Der Gesetzentwurf will vor allem den Einfluss der Funktionäre auf betriebliche Entscheidungsabläufe verstärken und den Machtschwund der Gewerkschaften stoppen.
Wesentliche Änderungen:
- Erste Freistellung bereits ab 200 Mitarbeitern statt bislang ab 300.
- Größere Betriebsräte: Bei 101 Mitarbeitern 7 statt bislang 5 Betriebsratsmitglieder.
- Funktionärsmitbestimmung statt partnerschaftliches Miteinander von Unternehmer und Belegschaft.
- Vereinfachtes Wahlverfahren ohne Minderheitenschutz und ohne Mindestbeteiligung.
- Unternehmensübergreifende Betriebsräte.
- Mitbestimmung soll auf Qualifizierungs- und Berufsbildungsmaßnahmen ausgeweitet werden. Beim betrieblichen Umweltschutz, der Integration ausländischer Mitarbeiter und der Bekämpfung von Rechtsextremismus werden weitere Beteiligungsrechte vorgesehen. Durch die Ausweitung von Vorschlagsrechten des Betriebsrates, bei denen der Unternehmer im Dissensfall immer schriftlich Stellung nehmen muss, wird die Beschäftigung mit beteiligungsrechtlichen Fragen zum Dauerzustand. Berichtspflichten und der Austausch schriftlicher Stellungnahmen verzögern Investitionsentscheidungen.
Die Wirtschaft zahlt bereits heute jährlich rund 10,5 Milliarden DM für Mitbestimmung.
2/3 der Betriebe befürchten Verkomplizierung der Betriebsabläufe durch die Mitbestimmungsausweitung.
43 % der Betriebe befürchten Verzögerung von Investitionsvorhaben.
Die Aufstockung der Betriebsräte wird Betriebe jährlich rund 1 Mrd. DM kosten.
Die verschärfte völlige Freistellungspflicht wird mit knapp 500 Mio. DM im Jahr zu Buche schlagen.
Das vereinfachte Wahlverfahren wird die Betriebe mit weniger als 51 Beschäftigten bis zu 1,2 Mrd. DM kosten, wenn sich die Quote der Firmen mit Betriebsrat von bisher 11 auf 22 % verdoppeln wird.
Das neue Gesetz bedeutet für die deutsche Wirtschaft damit jährliche Mehrkosten von 2,5 bis 2,7 Mrd. DM .
Die Absenkung des Eingangsschwellenwertes von 300 auf 200 Beschäftigte für die erste Freistellung eines Betriebsrates führt zu einer besonderen Kostenlast und einem besonderen Bürokratieaufwand für mittelständische Unternehmen.
Die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder trifft vor allem mittelständische Betriebe:
- Betriebe mit 10.000 Arbeitnehmern: Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder von 33 auf 37 (+ 12 %).
- Betriebe mit 101 Arbeitnehmern: Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder von 5 auf 7 (+ 40 %).
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitgeber betriebliche Berufsaus- bzw. Fortbildung anbietet und durchführt.
Das stellt ein Investitionshemmnis dar: Neben der Anschaffung einer Maschine, neben der Umstellung auf eine andere Software, neben der Änderung eines Fertigungsablaufs müssen - auf Verlangen des Betriebsrats - auch Berufsbildungsmaßnahmen durchgeführt und bezahlt werden.
Eine den Arbeitsanforderungen angemessene Qualifizierung der Mitarbeiter liegt im selbstverständlichen Interesse des Unternehmens. Das Einschalten und Beteiligen des Betriebsrates an diesem Vorgang ist unnötig und hinderlich. Eine Flut von auch unnötigen Schulungen und eine entsprechende kostenintensive Störung der Arbeitsabläufe ist zu befürchten.
Die neuen Beteiligungsrechte beim betrieblichen Umwelt-schutz schaffen neben dem bestehenden System aus Gesetzen, Auflagen, Genehmigungsverfah-ren und Kontrollen eine ebenso unnötige wie hinderliche Instanz, die Investitionsentschei-dungen und Anpassungen an Entwicklungen des Wettbewerbs und der technologischen In-novation verzögert
Diese Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ist ein Geschenk der Bundesregierung an den DGB als Gegenleistung für Schützenhilfe im letzten Bundestagswahlkampf.
Der Preis ist die Belastung vor allem kleiner und mittlerer Betriebe durch:
- Ausweitung der Mitbestimmung,
- Erhöhung der Betriebsrätezahl,
- negativen Einfluss auf Investitionen.
Das heißt in der Konsequenz:
- mehr Kosten,
- mehr Bürokratie,
- weniger Arbeitsplätze.
Sinnvoll wäre eine Novellierung, die Unternehmen und Beschäftigten Verhandlungssouveränität gibt und die flexible Regelungen außerhalb starrer Tarifverträge ermöglicht. Es wäre wünschenswert, dass Günstigkeitsprinzip so zu ändern, dass "Betriebliche Bündnisse für Arbeit" möglich sind, z.B. Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung mit Zugeständnissen hinsichtlich Lohnhöhe oder Arbeitszeit, die künftig in Tarifverträgen ermöglicht werden sollten. Die Bundesregierung versäumt eine echte Modernisierung der Betriebsverfassung nach den Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft.
Im weltweiten Vergleich hat der deutsche Arbeitnehmer die meisten Rechte. Keine Mitbestimmungsregelung ist so weitgehend wie die deutsche. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat alle Forderungen des DGB aufgenommen, keine einzige aus der Wirtschaft. Er ist ein Tribut an die Gewerkschaften, den die Unternehmen mit höheren Kosten, mehr Bürokratie und mehr Fremdbestimmung bezahlen. Damit wird der Wirtschaftsstandort Deutschland einmal mehr belastet. Die Lähmung des Arbeitsmarktes durch Regulierung wird verstärkt. Ausländische Investoren, die neue Arbeitsplätze schaffen können, werden abgeschreckt.
Der Gesetzentwurf ist ein Rückfall in den Antagonismus von Kapital und Arbeit. So wird Mitbestimmung zur Fremdbestimmung und zur Kursbestimmung der Unternehmen durch DGB-Funktionäre. Das ist ein Anschlag auf das selbständige Unternehmertum nach dem Motto:
Funktionäre bestimmen, Unternehmer verantworten und haften.
Fazit: Rot-Grün zerstört die Konjunktur, basta!
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell