CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Die rot-grüne Kronzeugenregelung
wird sich an dem Gesetzentwurf der Union orientieren
Berlin (ots)
Zu der bevorstehenden Neuauflage der Kronzeugenregelung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Es ist höchst erfreulich, dass jetzt selbst in den Reihen der Grünen die ideologischen Vorbehalte gegen die Kronzeugenregelung schwinden.
Die Vertreter der Regierungsfraktionen werden bereits am Donnerstag dieser Woche Gelegenheit haben, ihre Vorstellungen zu konkretisieren. Denn an diesem Tag wird der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus (BT-Drs. 14/6834) in erster Lesung beraten. Keineswegs ist darin eine bloße Wiederauflage der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung vorgesehen, wie jetzt verschiedentlich kolportiert wird. Der Gesetzentwurf der Union enthält vielmehr ein ausgesprochen differenziertes und ausgewogenes Regelwerk. Rechtsstaatlichen Bedenken gegen die "alte" Kronzeugenregelung, die allerdings immer noch besser als die gegenwärtige Gesetzeslücke war, wird darin Rechnung getragen. So soll etwa in solchen Fällen, in denen Kronzeugen falsche Angaben gemacht haben, die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Bei der Bildung terroristischer Vereinigungen (Paragraph 129a Abs. 1 u. 2 StGB) ist kein Absehen von der Strafe, sondern lediglich eine Strafmilderung vorgesehen.
Im Unterschied zu den Schnellschüssen der Bundesregierung ist das Konzept der Union gründlich erarbeitet worden, weil CDU und CSU die Notwendigkeit einer Kronzeugenregelung schon vor dem 11. September 2001 bejaht haben. Wir erwarten, dass SPD und Grüne im Kern auf dieses Konzept zurückgreifen.
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