VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Aus Brüssel droht Gefahr für die Pressefreiheit
VDZ kritisiert
Vorschlag der Kommission für Neufassung des europäischen
Internationalen Privatrechts und fordert grundlegende Überarbeitung
Berlin (ots)
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht abgelehnt. Die Kommission habe sich weder die Mühe gemacht, die Grundlagen für ihr Vorhaben zu recherchieren, noch es für nötig gehalten, ihren Plan zu begründen. In einer heute verbreiteten Stellungnahme (Anlage) macht der Verband umfangreiche Gegenvorschläge.
Der Vorschlag der Kommission betrifft u.a. die Frage, welches Recht zur Anwendung kommen soll, wenn in grenzüberschreitenden Fällen Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen verletzt werden. Die EG-Kommission schlägt vor, dass stets das Recht am Wohnsitz des Verletzten gelten solle.
Der VDZ hält dem entgegen, dass eine solche Rechtsfolge mit etablierten Grundsätzen des internationalen Privatrechts nicht vereinbar sei. Es könne nicht sein, dass ein deutsches Magazin, das z.B. über den irakischen Diktator Saddam Hussein berichte, zukünftig dem irakischen Recht über Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterliege. Der Kommissionsvorschlag sei offenbar nicht ausreichend durchdacht und gefährde die in Europa garantierte Pressefreiheit. Außerdem kritisierte der VDZ das von der europäischen Behörde gewählte Gesetzgebungsverfahren; dieses erlaube dem Europäischen Parlament in dieser wichtigen Frage keine Einflussnahme.
Der VDZ forderte die Kommission auf, von ihrem verfehlten Ansatz abzurücken. Gleichzeitig hat der Verband das Bundesministerium der Justiz gebeten, sich für zweckdienliche Veränderungen in der geplanten Verordnung einzusetzen.
Die Stellungnahme des VDZ steht im Internet als Download zur Verfügung unter: www.vdz.de in der Rubrik "Recht und Politik".
Pressekontakt:
Veronika Nickel,
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