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Wöhrl/Singhammer: Rot-Grün startet Arbeitsplatzverhinderungsprogramm

Berlin (ots)

Zu den Plänen, im Rahmen der Schuldrechtsreform das
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB-Gesetz) ins Arbeitsrecht zu integrieren, erklären die
wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Dagmar Wöhrl,
und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Johannes Singhammer:
Die Schuldrechtsreform der Bundesregierung soll als "Trojanisches
Pferd" dienen, um Einschränkungen der Vertragsfreiheit im
Arbeitsrecht klammheimlich durchzu-setzen. Der Gesetzentwurf zur
Schuldrechtsreform sieht vor, das AGB-Gesetz auf Arbeitsverträge
anzuwenden. Dies bedeutet, dass künftig Arbeitsverträge von
tarifungebundenen Arbeitgebern der Inhaltskontrolle des AGB-Gesetzes
unterliegen werden, Tarifverträge dagegen nicht.
Tarifungebundene Arbeitgeber werden dann dazu übergehen,
Arbeitsverträge entsprechend den tarifvertraglichen Bestimmungen
auszugestalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden -
Tarifvertragsrecht durch die Hintertür.
Das AGB-Gesetz ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zugeschnitten.
Arbeitsverträge unterliegen den Vorschriften des BGB, den
arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften und dem umfangreichen
arbeitsrechtlichen Richterrecht. Das ist sinnvoll und ausreichend.
Die geplante Regelung würde das Arbeitsrecht erneut zu Lasten der
Arbeitgeber verändern, mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit
schaffen und als Einstellungshindernis wirken. Eine Ausweitung des
AGB-Gesetzes auf Arbeitsverträge wäre ein weiteres rot-grünes
Job-Vernichtungsinstrument.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

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