DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH
Schonvermögen verdoppelt
Bad Wildungen (ots) - Mit Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes wurde auch der Vermögensschonbetrag gemäß der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. Für den Fall, dass Sozialhilfeleistungen beantragt werden, darf dieses "allgemeine Schonvermögen" vom Sozialamt nicht angetastet werden. Dies gilt auch für eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe, sie ist zusätzlich über das ...