Kommentar zum Grundsatzurteil zu Knöllchen für Falschparker
Bielefeld (ots) - Supermärkte, Kliniken, Wohnungsgenossenschaften: Sie alle sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun weitgehend den Ordnungsbehörden gleichgestellt und dürfen Knöllchen notfalls sogar bei den Fahrzeughaltern eintreiben. Das ist juristisch mutig, aber auch vernünftig, denn die Wildparkerei hat sich vor allem in den größeren Städten zu einem massiven Problem entwickelt. Keine Sorge: Kein ...