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Berliner Zeitung: Kommentar zum Vorhaben von Justizminister Maas (SPD), die Betroffenen des früheren Paragraphen 175 zu entschädigen:

Berlin (ots)

Die Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), die einschlägigen Urteile nunmehr per Gesetz aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen kommt spät, viel zu spät. Denn die meisten Betroffenen sind längst verstorben. Und die Initiative geht auch nicht weit genug. Aufrichtige Reue kann der Gesetzgeber nur dadurch zeigen, dass er künftig ausdrücklich auch die Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verbietet. Damit schützt er die Homosexuellen vor Diskriminierung und sich selbst vor dem Rückfall in die Diskriminierung.

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