Berliner Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:
Berlin (ots)
Die neue Vorratsdatenspeicherung aber war und ist die alte Vorratsdatenspeicherung, nur an einigen Stellen entschärft. Das Wesentliche blieb und bleibt - die anlasslose, also ohne Anfangsverdacht betriebene Massenüberwachung. Und damit bleibt eben auch der wesentliche Einwand gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Sie ist ein schwerer Eingriff in die Bürgerrechte, mit einer "Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt" (Bundesverfassungsgericht). Auch für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gilt: Sie stellt mit der anlasslosen Speicherung der Daten alle Bürger unter einen Generalverdacht. Für die Vorratsdatenspeicherung gilt der alte Schauspielerscherz: "Er ist tot und weiß es nur noch nicht." Eine Auferstehung findet nicht statt.
Pressekontakt:
Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de
Original-Content von: Berliner Zeitung, übermittelt durch news aktuell