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Berliner Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:

Berlin (ots)

Die neue Vorratsdatenspeicherung aber war und ist die alte Vorratsdatenspeicherung, nur an einigen Stellen entschärft. Das Wesentliche blieb und bleibt - die anlasslose, also ohne Anfangsverdacht betriebene Massenüberwachung. Und damit bleibt eben auch der wesentliche Einwand gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Sie ist ein schwerer Eingriff in die Bürgerrechte, mit einer "Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt" (Bundesverfassungsgericht). Auch für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gilt: Sie stellt mit der anlasslosen Speicherung der Daten alle Bürger unter einen Generalverdacht. Für die Vorratsdatenspeicherung gilt der alte Schauspielerscherz: "Er ist tot und weiß es nur noch nicht." Eine Auferstehung findet nicht statt.

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