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Berliner Zeitung: Kommentar zum BGH-Urteil über Bewertungsportale. Von Timot Szent-Ivanyi

Berlin (ots)

Mit dem Urteil vom Dienstag korrigiert der BGH zwar das Geschäftsmodell von Jameda, das Werbekunden keine bessere Platzierung einräumen darf. Doch grundsätzlich bestätigt das Gericht seine bisherige Linie, die falsch bleibt. Denn es sollte dem einzelnen Arzt überlassen werden, ob er in ein solches Portal aufgenommen werden will oder nicht. Schließlich besteht ein entscheidender Unterschied zu Hotelportalen oder Internet-Marktplätzen wie Amazon: Dort werden Produkte angeboten, die anschließend bewertet werden können.

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christine.dankbar@dumont.de

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