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Werner Bonhoff Stiftung

Die Nominierten für den 12. Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel 2018

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Berlin (ots)

Für den mit 50.000,- EUR dotierten Preis waren auch dieses Mal engagierte UnternehmerInnen gesucht, die bürokratische Hürden nicht stumm hingenommen haben und mit Ihren Erfahrungsberichten aus der Praxis Verbesserungsbedarf aufzeigen. Aus der Vielzahl der Bewerbungen wurden vier in die engere Wahl für den Gewinn des Werner-Bonhoff-Preises 2018 genommen. Die vier Finalisten, die die Jury nach dem aufwendigen Bewerbungsverfahren überzeugt haben sind: Daniel Achtermann aus Wietze, Thomas Neumann aus Augsburg, Marcello Danieli aus Neu-Ulm und Christiane Schollmayer aus Hamburg. Der Preis wird am 13. Juni in Berlin verliehen und zwar auf Einladung des Freistaates Sachsen in seiner Landesvertretung. Damit ist Sachsen bereits das siebte Bundesland, welches in dieser Weise mit der Stiftung kooperiert.

In Augsburg stieß Thomas Neumann auf erhebliche bürokratische Hindernisse bei der Gründung seines Unternehmens, das sich auf Dienstleistungen unter Verwendung innovativer 3D-Technik spezialisiert hat. Das Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an Geschäftskunden. Weil für die Nutzung der Angebote weder Soundanlagen noch Boxen eingesetzt werden, entsteht keine besondere Lärmbelästigung. Dennoch sieht das Bauordnungsamt hierin eine Störung für das hauptsächlich wohngeprägte Mischgebiet. Weil die Behörde darüber hinaus Schwierigkeiten zeigte, sich mit der Neuartigkeit des Vorhabens auseinanderzusetzen und seinen Betrieb rechtlich als "Vergnügungsstätte" einstufte, folgten für den Unternehmer eine knapp 12-monatige Auseinandersetzung, und erhebliche finanzielle Einbußen und schlussendlich der Erhalt einer stark einschränkenden Genehmigung.

Christiane Schollmayer startete einen Lieferservice für "Kuchen und Torten nach Hausfrauenart" in Hamburg. Auf Bestellung Kuchen backen, das passt für sie und wie sie meint, auch für andere. Doch braucht man für einfaches Backen nach Rezept einen Meistertitel im Konditorhandwerk? Die Handwerkskammern meinen ja. Nach einigen und zum Teil auch gerichtlichen Auseinandersetzungen wandelte Frau Schollmayer den Lieferservice in einen Cateringbetrieb um, Kuchen und Torten wurden von ihr nur noch im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb hergestellt. Doch ihr Gewerbe wird von den Behörden nicht bundeseinheitlich behandelt, was insbesondere ihren Franchisenehmerinnen Probleme bereitet. Seit mittlerweile acht Jahren kämpft Frau Schollmayer dafür, dass insbesondere Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt geringere Integrationschancen haben, mit ihrem Social-Franchise-Konzept eine berufliche Perspektive haben.

Marcello Danieli, Geschäftsführer der HARDER Logistics GmbH & Co. KG, findet kaum noch Auszubildende. Da er aber in der Beschäftigung von Hilfsarbeitern keine langfristige Option für das Unternehmen sieht, will er den Fachkräftenachwuchs u.a. durch geeignete Zuwanderer sicherstellen. Doch die notwendige Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde gestaltet sich als schwierig und kostet den Unternehmer viel Zeit. Während er einen Asylbewerber ohne dessen Identitätsnachweis mit Zustimmung der Behörde für drei Jahre befristet als Hilfsarbeiter einstellen durfte, war dessen Beschäftigung in einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis nicht genehmigungsfähig. Herr Danieli setzt sich für eine bessere Unterstützung für Unternehmer bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen ein.

Ist fachmännisches Arbeiten nur mit Meisterbrief gewährleistet? Der gelernte Maler- und Lackierer Daniel Achtermann hat sich ohne einen solchen mit seiner Firma Concept-Farben selbständig gemacht. Neben Malerarbeiten, bietet er in geringem Umfang auch Elektro- und Zimmerhandwerk an. Der Unternehmer, der zwar viel kann, aber wenig darf, wurde nach einer Kontrolle vorgeworfen, dass er 2009 und 2010 Arbeiten ausgeführt hat, für die er einen Meistertitel benötige. Obwohl Existenzgründungen im Bereich der zulassungsfreien Gewerke im Zuge politischer Reformen erleichtert wurden (Ich-AGs), verlaufen die gesetzlichen Bestimmungen nicht eindeutig. Dies bescherte Herrn Achtermann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, gegen das er sich bereits seit sieben Jahren zu Wehr setzt.

Links zu den Fällen: http://www.werner-bonhoff-stiftung.de/werner-bonhoff-preis.html

https://www.biz-awards.de/de/awards/248-werner-bonhoff-preis-wider-den-dschungel

Wer den Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel 2018 erhält, wird am Tag der Preisverleihung am 13. Juni bekannt gegeben.

Pressekontakt:

Till Bartelt, Nina Große, Judit Lodemann
Werner Bonhoff Stiftung, Reinhardtstr. 37, 10117 Berlin
Tel. +49 30 258 00 88 55
E-Mail: info@werner-bonhoff-stiftung.de

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