Schwäbische Zeitung: Eine verdiente Ohrfeige - Kommentar
Leutkirch (ots)
In der Regel müssen sich die Verfassungsrichter mit sehr kniffligen Fragen beschäftigen. Das lässt sich dann auch an der jeweiligen Urteilsbegründung ablesen, die für Nicht-Juristen erst dann einigermaßen verständlich wird, wenn sie quasi übersetzt worden ist.
Aber in ganz seltenen Fällen erweckt ein Urteil auch den Eindruck, dass es dafür kein Jura-Studium gebraucht hätte. Und man wundert sich doch sehr, dass sich das höchste deutsche Gericht überhaupt damit befassen musste.
Das Urteil zum bayerischen Landeserziehungsgeld fällt in letztere Kategorie. Jedes andere Ergebnis wäre absurd gewesen. Das Grundgesetz verbietet die Ungleichbehandlung und sieht keine Sortierung in EU-Bürger und andere vor. So einfach ist das. Die Staatsregierung hat sich diese Ohrfeige aus Karlsruhe deshalb redlich verdient. Besser: Sie hat geradezu darum gebettelt.
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