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Schwäbische Zeitung: Kommentar: Staat muss hart bleiben

Ravensburg (ots)

Nach Würzburg hungern sie in der Münchener Innenstadt: Asylbewerber, die ihre Anerkennung beantragt haben und nicht länger warten wollen. Es gibt dramatische Bilder fürs Fernsehen, wenn einer der Hungerstreikenden zusammenbricht und ins Krankenhaus gefahren wird. Doch was die Hungerstreikenden wollen - die sofortige Anerkennung als politisch Verfolgte - kann ihnen der Staat nicht geben.

Die Anerkennung als politisch Verfolgter kann aber nicht erpresst werden, sondern nur am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens stehen - oder eben auch nicht. Wenn sich der Staat auf Rechtsbruch einließe, könnten sich nächste Woche Steuerzahler auf den Marktplatz stellen und drohen, solange nichts mehr zu sich zu nehmen, bis ihre Steuerschulden erlassen sind. Hartz-IV-Empfänger könnten so lange Nahrung verweigern, bis ihre Bezüge verdoppelt werden. Insassen von Justizvollzugsanstalten könnten sich "freihungern". Nebenbei: Was soll man den Asylbewerbern sagen, die ihr Verfahren abwarten, wenn andere ohne weitere Prüfung anerkannt werden?

Bessere Unterbringungsbedingungen und kürzere Anerkennungsverfahren zu fordern, wäre legitim. Die Verletzung von Rechtsnormen zu verlangen, aber nicht. Darauf kann und darf sich ein Rechtsstaat nicht einlassen.

Die Bundesrepublik ist allerdings nicht nur ein Rechtsstaat, sondern auch der Menschenwürde und Humanität verpflichtet. Asylbewerbern, die sich in einen lebensbedrohlichen Zustand gehungert haben, muss daher geholfen werden - notfalls auch gegen deren Willen.

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