Schwäbische Zeitung: Kommentar zum Sampling-Urteil: Künstlerfreiheit und Urheberrecht fair abwägen
Ravensburg (ots)
Sampling, also das Verwenden von bereits veröffentlichten Klängen in einem neuen Kontext, ist in Rap und Hip-Hop gang und gäbe. Hätte der Bundesgerichtshof anders entschieden, wäre für Musiker und Produzenten dieser Stilrichtung die Arbeit quasi unmöglich geworden. Samples sind eine Art Verbeugung vor dem anderen Künstler, auch wenn man reflexhaft aufschreien möchte: "Dann denkt Euch halt etwas Eigenes aus." Remix und Montage sind Bestandteile unserer Popkultur, das ist die Realität.
Endgültig geklärt ist die Frage mit dem Urteil allerdings nicht, denn der Fall muss nun noch einmal neu bewertet werden, womöglich sogar vor den EU-Richtern. Am Ende sollte für Musiker und Produzenten, die ihre Musik mit alten Versatzstücken aufpeppen, Transparenz stehen: Was darf ich? Und für die Musiker, deren Klänge recycelt werden: Was steht mir zu, wenn jemand meine Komposition für seine eigenen Lieder ausschlachtet?
Ein abschließendes Urteil sollte sowohl den Willen zur künstlerischen Freiheit als auch den nachvollziehbaren Wunsch nach Achtung des geistigen Eigentums berücksichtigen. Beides gilt es fair gegeneinander abzuwägen. Am Ende wird das Verfahren eine Frage klären, die in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten geführt hat.
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