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Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

EU-Kommission zur Reform der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-RL)

Heidelberg-Berlin (ots)

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (AbA), Heribert Karch, erklärte heute in Frankfurt, am Vortag einer wichtigen Anhörung der EU-Kommission zur Reform der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-RL), in Richtung Brüssel:

"Ob die Solvency II-Regulierung für die Versicherungswirtschaft gut ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Auf die betriebliche Altersversorgung passen die quantitativen Anforderungen von Solvency-II aber auf gar keinen Fall. Angesichts der zusätzlichen Sicherungsmechanismen in der zweiten Säule würden Eigenmittelanforderungen à la Solvency-II die Betriebsrenten unnötig verteuern. Es würde nur europaweit totes Kapital im dreistelligen Milliardenbereich in den Einrichtungen angesammelt was für dringend notwendige Konjunkturprogramme nicht mehr zur Verfügung stünde. "

Hintergrund der öffentlichen Anhörung am 1. März 2012 in Brüssel ist die geplante Überarbeitung der EbAV-RL. Die EbAV-RL setzt seit 2003 EU-weite aufsichtsrechtliche Mindeststandards für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hatte am 15. Febr. 2012 ihre 515-seitige Antwort auf das Konsultationsersuchen zur Überarbeitung der EbAV-RL an die EU-Kommission gegeben.

Am Rande einer Investorenkonferenz in Frankfurt erklärte Heribert Karch dazu weiter:

"Erste AbA-Auswertungen der im Vorfeld von EIOPA durchgeführten Konsultation zeigen:

   - Von den 170 abgegebenen Stellungnahmen kamen die meisten aus 
     Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Frankreich. Nur 11 
     Länder haben sich überhaupt mit den zentralen Themen der 
     Konsultation, der risikobasierten Eigenmittelanforderung und der
     marktkonsistenten Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten 
     bei EbAV, beschäftigt. Stellt sich hier nicht die Frage, nach 
     dem Sinn der von der EU-Kommission angestrebten 
     Vollharmonisierung des Aufsichtsrechts für EbAV? Die EU hat 
     derzeit 27 Mitgliedstaaten.
   - Im Wesentlichen sprechen sich nur Frankreich sowie verschiedene 
     Lebensversicherer und ihre Verbände für eine Übertragung der 
     Solveny-II-Eigenmittelanforderungen auf EbAV aus. Im Fokus 
     künftiger Diskussionen sollten aber die Interessen der 
     Arbeitgeber und der Begünstigten stehen - und nicht jene der 
     Versicherungswirtschaft."

Außerdem wies er darauf hin:

"Die EU-Kommission betont in dem Mitte Februar 2012 vorgelegten Weißbuch Rente selbst, wie wichtig der kostengünstige Ausbau der ergänzenden Altersversorgung ist. Dann darf sie aber auch keine überflüssigen Kostentreiber installieren."

Die AbA ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ein.

Pressekontakt:

Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit

Klaus Stiefermann
Geschäftsführer

+49 6221 137178-14
Klaus.Stiefermann@aba-online.de

Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell

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