Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Zahl der Urlaubstage im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Frankfurt (ots)
Es muss das gute Recht von Gewerkschaften und Arbeitgebern bleiben, Differenzierungen in den Urlaubsansprüchen festzulegen. Es kann nicht richtig sein, wenn sich das Bundesarbeitsgericht anmaßt, diese Unterscheidungen selbst vorzunehmen. Wohl verstanden erlaubt das Anti-Diskriminierungsgebot nicht nur, sondern verlangt geradezu, Ungleiches auch ungleich zu behandeln. Inwieweit sich die Lebenswirklichkeit eines 28-Jährigen von der eines 35-Jährigen unterscheidet, können Tarifparteien besser beurteilen als Richter. Dieses Urteil ist ein Fehlurteil.
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