Frankfurter Rundschau: Zum Kruzifix-Streit im NSU-Prozess:
Frankfurt (ots)
Bereits 1973 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wonach der Zwang, in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, das Grundrecht eines Prozessbeteiligten verletzen könne. Zum Kreuz im Gerichtssaal kann man eine Meinung haben. Rechtswirksam intervenieren kann dagegen aber nur eine direkt am Prozess beteiligte Person. Es ist für den weiteren Verlauf des NSU-Prozesses wohltuend, dass auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, die Ansicht des türkischen Parlamentariers für ein überflüssiges Störfeuer hält. Der NSU-Prozess wirft spannende Fragen auf. Die des Wandschmucks gehört nicht dazu.
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