Frankfurter Rundschau: Pressestimme zum Kopftuchverbot
Frankfurt (ots)
Die Frankfurter Rundschau schreibt zum Kopftuchverbot:
Das Kopftuchverbot ist ohnehin nur gestattet, wenn es als Folge eines Verbots aller sichtbaren religiösen, politischen oder philosophischen Zeichen ausgestaltet ist. Ein Arbeitgeber, der das Kopftuch verbietet, aber das Kreuz erlaubt, diskriminiert. Zudem muss das Verbot im Einzelfall begründet werden, müssen alle relevanten Umstände berücksichtigt werden, etwa die Arbeit der Muslima, ihre Umgebung, Kundenkontakte. Es dürfte am Ende auf die vernünftige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr hinauslaufen, das das pauschale Kopftuchverbot an Schulen gekippt und eine Einzelfallprüfung verlangt hatte. Generell empfiehlt sich ein entspannterer Umgang mit in Deutschland lebenden Muslimen. Auch mit Hilfe des Kopftuchs hat der Islam das Abendland bisher nicht erobert.
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