Frankfurter Rundschau: Gegen die Kirche
Frankfurt (ots)
Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung eines katholischen Chefarztes beharren die Bischöfe darauf, dass sie nach dem Grundgesetz ihre Angelegenheiten selbst regeln dürfen. Dabei zeigt der konkrete Fall, den das Erzbistum Köln durch sämtliche Instanzen zum Musterprozess hochgejazzt hat, wie die katholische Kirche selbst mit ihrer Praxis das Prinzip ausgehöhlt hat. Doppelte Standards, die ein "unmoralisches Leben" mal stillschweigend hinnehmen, mal hart sanktionieren, konnten und durften keinen Bestand haben. Dafür hat die Kirche als Arbeitgeberin die Quittung bekommen. Der Düsseldorfer Fall führt also zu etwas Gutem. Schon jetzt hat die Kirche ihr Arbeitsrecht gelockert. Und wenn die Bischöfe das aktuelle Urteil nicht wieder als europäische Missachtung des "deutschen Weges" im Staat-Kirche-Verhältnis sehen, dann müsste sie erkennen, dass es auch zu ihrem Besten ist.
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