Ausgebliebene Blamage
Frankfurter Rundschau (ots)
Die Bundestagswahl am 26. September kann wie geplant mit dem neuem Wahlrecht stattfinden. Das ist die gute Nachricht für Union und SPD, die die Reform im vergangenen Oktober nach siebenjähriger Debatte am Ende hastig durch das Parlament gepeitscht hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Opposition, die Neuregelung der Mandatsberechnung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, abgelehnt. Das ist aber auch schon die einzige positive Botschaft, die die Regierungsparteien aus Karlsruhe mitnehmen können. In der Sache haben die Richter noch gar nicht entschieden, das wollen sie erst nach der Bundestagswahl tun. Die Blamage, dass ihr das neue Wahlrecht noch vor dem Tag der Stimmabgabe um die Ohren fliegt, bleibt der großen Koalition erspart. Ihr ursprüngliches Ziel, das unkontrollierte Wachstum des Parlaments zu begrenzen, wird die schwarz-rote Reform nach Meinung fast aller Experten nicht erreichen.
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