Landgericht Hamburg: Weiße Löwen und Tiger gewinnen gegen Tierrechtler
München/Hamburg (ots)
Das Landgericht Hamburg bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen den selbsternannten Tierrechtler Peter Hübner. Hübner hatte sich in einem Stern-Interview sachlich falsch über die weißen Löwen- und Tigerbabys des bekannten Tierlehrers Martin Lacey jr. aus dem Circus Krone geäußert. Mit Urteil vom 15. Juni 2018 hat das Gericht das Verbot der zwei falschen Aussagen bestätigt.
Die bundesweit angesehene Pressekammer (Zivilkammer 24) des Landgerichts Hamburg hatte dem selbsternannten Tierrechtler Peter Hübner schon im Februar mit einer einstweiligen Verfügung u. a. die unrichtige Behauptung verboten, die weißen Löwen und Tiger von Martin Lacey Jr., die im Circus Krone auftreten, seien das Ergebnis eines bewusst herbeigeführten Gendefekts. Denn bei der weißen Fellfarbe der Löwen- und Tigerbabys handelt es sich tatsächlich um eine seltene, aber natürliche Fellfarbe, wie sie auch bei Löwen und Tigern vorkommt, die in der Wildnis geboren werden.
In der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch des Tierrechtlers gegen die einstweilige Verfügung am Freitag, den 15. Juni 2018, machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass falsche Behauptungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Pressekammer verkündete daraufhin noch am Tag der Verhandlung das Urteil und bestätigte das gerichtliche Verbot (Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.6.2018, Aktenzeichen: 324 O 81/18).
Hübner droht jetzt für den Fall, dass er gegen das gerichtliche Verbot verstößt und die unrichtige Darstellung wiederholt, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
"Wir freuen uns über die klare Entscheidung zugunsten des Tierlehrers Martin Lacey jr. und zugunsten seiner weißen Löwen und Tiger, die im Circus Krone auftreten" kommentiert Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen das Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzung. Scheuerl hat Martin Lacey jr. vor dem Landgericht Hamburg vertreten. "Herr Hübner kann zwar noch Berufung gegen das klare Urteil einlegen", so Scheuerl. "Wir sind jedoch zuversichtlich, dass auch der Pressesenat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg das zutreffende und wichtige Urteil im Falle einer Berufung bestätigen würde."
Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Graf von Westphalen Rechtsanwälte
Poststr. 9
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 359 22 270
Mob.: 0172 - 43 53 741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com
Original-Content von: Circus Krone GmbH & Co., übermittelt durch news aktuell