Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)
eZigarettenverband unterstützt Jugendschutzpläne der Bundesregierung
Seevetal (ots)
Kein Verkauf von eZigaretten an Jugendliche: Die Händler des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) halten sich schon heute strikt daran (aktuell 70 Prozent des Marktes in Deutschland). Der VdeH hat bereits bei seiner Gründung im Dezember 2011 den Jugendschutz als Selbstverpflichtung der Händler in der Verbands-Satzung festgeschrieben. http://www.vd-eh.de/Satzung-VdeH.pdf
Für eine Regelung des Gesamtmarktes unterstützt der VdeH daher die Forderung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die eZigarette mit in den Jugendschutz aufzunehmen.
"Es gibt tatsächlich immer noch schwarze Schafe unter den Händlern, die nur an ihren Profit denken und eZigaretten an Jugendliche verkaufen. Damit muss Schluss sein" sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH. Denn die Zielgruppe für eZigaretten ist eine gänzlich andere: "Elektrische Zigaretten sind ausschließlich für erwachsene Tabakraucher geeignet, um diesen eine bessere Alternative zu den herkömmlichen Tabakzigaretten zu bieten."
Schnelle Umsetzung der neuen Tabakprodukt-Richtlinie gefordert: Die jüngst verabschiedete neue EU-Tabakproduktrichtlinie ist die Voraussetzung für eine Verbesserung der Produktsicherheit von eZigaretten und bringt das Thema Jugendschutz erstmals richtig in Gang. Daher fordert der VdeH eine zügige und konsequente Umsetzung dieser Richtlinie, um den teilweise uneinheitlichen Markt in Deutschland zu regulieren.
VdeH hat DKFZ und BfR zur Zusammenarbeit eingeladen: Für eine konsequente Vorbereitung der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie in Deutschland hat der VdeH das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Bildung eines Expertengremiums eingeladen. "Das DKFZ und der BfR haben wie wir schon frühzeitig ein großes Interesse an der Regulierung der eZigarette angemeldet. Die Chancen dafür sind jetzt gegeben und nun müssen den Worten auch Taten folgen. Wir freuen uns auf einen höchst kompetenten verbindlichen Austausch im Sinne der Verbraucher ", sagt Sprengel.
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