Bauherren sollten vor Immobilienkauf den Bebauungsplan prüfen
BSB-Expertentipp zur Prüfung des Bebauungsplans vor Immobilienkauf
Berlin. Bauherren sollten vor dem Kauf eines Grundstücks den gültigen Bebauungsplan sorgfältig prüfen. Er ist für geplanten Hausbau von zentraler Bedeutung, da er alle wichtigen Bauvorgaben wie die Art der Bebauung, die maximal bebaubare Fläche und die Abstandsflächen zum Nachbarn festlegt. "Der Bebauungsplan ist eine rechtlich verbindliche Regelung, die vorgibt, was auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden darf und welche Vorschriften dabei zu beachten sind", erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB).
Zu den Bauvorgaben des Grundstücks-Bebauungsplan zählen u.a. die Anzahl der Geschosse, bauliche Details zur Fassade oder der Einfriedung. In einigen Gemeinden oder Baugebieten gilt zudem eine Gestaltungssatzung, die weitere Vorschriften zur optischen Gestaltung des Bauvorhabens enthält. "Bauherren sollten den Bebauungsplans und die geltenden Vorschriften genau kennen, um rechtssicher und erfolgreich bauen zu können", betont der Becker.
Wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist, muss gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) geplant werden. In diesem Fall müssen Bauherren eine kostenpflichtige Bauvoranfrage beim zuständigen Amt einreichen, um eine Genehmigung für ihr Bauvorhaben zu erhalten. "Allerdings gilt es zu beachten, dass von den Vorgaben des Bebauungsplans nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Dies ist nur zulässig, wenn eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans beantragt und von der zuständigen Baurechtsbehörde genehmigt wird", ergänzt der Becker. Hilfe bei Fragen oder bei der Prüfung der geltenden Vorschriften erhalten Bauherren von unabhängigen Sachverständige, z.B. beim Bauherren-Schutzbund.
Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz