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Prokon Insolvenz - Was Anleger als Gläubiger jetzt tun müssen

Lahr (ots)

Jetzt ist es amtlich. Am 1. Mai 2014 wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen: Das Insolvenzgericht eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH. Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Anleger? Eine sehr wichtige Änderung ist, dass die Anleger nun Gläubiger eines Insolvenzverfahrens sind. In erster Linie sind von den Anlegern nun verschiedene wichtige Termine zu beachten.

Das erste wichtige Datum ist der 22. Juli 2014. An diesem Tag findet eine Gläubigerversammlung statt. Dort geht es neben einem Bericht über den Stand des Verfahrens auch darum, über "Weichenstellungen" für das weitere Insolvenzverfahren abzustimmen. Die PROKON-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird bei diesem Termin vertreten sein, um die Rechte der Genussrechte-Inhaber einbringen zu können.

Bis zum 15. September 2014 sollten sich die Anleger um ihre Forderungsanmeldungen gekümmert haben. Es müssen sämtliche noch offenen Forderungen anmeldet werden, damit diese im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Dabei muss folgendes beachtet werden: § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass in einem Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden - auch Forderungen, die erst später fällig wären. Daher müssen auch die eigentlich noch nicht fälligen Ansprüche angemeldet werden. Im Fall der PROKON-Genussrechte betrifft dies zum Beispiel Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden. Die Forderungsanmeldung sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht geschehen.

Anleger der PROKON sollten sich an einen Anwalt wenden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft und bearbeitet die insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Es gilt insbesondere einen möglichen Insolvenzplan genau zu prüfen, damit die Anleger der PROKON keine Rechte verlieren. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll mit seinem Team betreut die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte. Es gilt hier, schnellstmöglich Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Anleger, die sich im anstehenden Insolvenzverfahren vertreten lassen möchten, können sich der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anschließen. Hier werden die Anlegerinteressen gebündelt.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de

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